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12. Dezember 2007 20:00 Uhr

Kommentar: Ein Gesetz schützt Zuhälter

Die Reform des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2001 war gut gemeint.Prostitution sollte nicht mehr als "sittenwidrig" gelten, sondern alsnormaler Beruf. Von Holger Sabinsky

Die Reform des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2001 war gut gemeint. Prostitution sollte nicht mehr als "sittenwidrig" gelten, sondern als normaler Beruf. Ziel: Entkriminalisierung der Prostituierten.

Der Schuss ging nach hinten los. Seither ist auch die Förderung von Prostitution (durch Zuhälter und Bordellbesitzer) nicht mehr strafbar. Ein Widerspruch: Prostitution ist eine rechtmäßige Dienstleistung, Menschenhandel aber ist strafbar. Das hat Druck von den Zuhältern genommen. Die Ermittler haben es schwerer, Menschenhandel im Detail nachzuweisen.

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Ein Lösungsansatz: die Freierstrafbarkeit, die Bayerns Justizministerin Merk schon lange fordert. Männer, die bewusst oder leichtfertig Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, sollen bestraft werden. Das könnte helfen.

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