Kommentar: Fehlalarme gefährden alle
Wer vorsätzlich einen falschen Notruf absetzt, macht sich strafbar. Justizminister Winfried Bausback fordert härtere Strafen. Ein Kommentar zum Thema.
Nein, es ist kein Dumme-Jungen-Streich, wenn Polizei, Feuerwehr und Notärzte alarmiert werden, obwohl gar nichts passiert ist. Wer meint, Rettungskräfte an der Nase herumführen zu müssen, handelt schändlich. Denn falsche Notrufe blockieren wichtige Telefonleitungen, verursachen hohe Kosten und binden Einsatzkräfte, die andernorts dringend gebraucht würden. Ein absichtlicher Fehlalarm gefährdet das Leben anderer.
Der Ruf des Justizministers nach höheren Haftstrafen klingt gut. Doch er greift zu kurz. Schon jetzt können Fälle vorsätzlicher Irreführung strafrechtlich geahndet werden, die Aufklärungsquote ist vergleichsweise hoch. Und die Panikreaktionen, die es rund um den Münchner Amoklauf gab, lassen sich auch durch schärfere Gesetze nicht verhindern: Denn der Großteil der Falschmeldungen kursierte in sozialen Netzwerken und verbreitete sich dort rasant. Das zu unterbinden ist nicht möglich.
Vor allem aber darf in der Bevölkerung nicht der Eindruck entstehen, dass bestraft wird, wer irrtümlicherweise Polizei oder Rettungskräfte verständigt. Denn letztlich muss gelten: Lieber wählt man einmal zu oft die Notrufnummer als einmal zu wenig.
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Nach Amoklauf in München: Härtere Strafen für Falschmeldungen?
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