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Region Augsburg
06.12.2016

Krumme Geschäfte mit Pflegekräften: Firma täuschte über tausend Familien

Ein Unternehmer hat rumänische Haushaltshilfen an Familien vermittelt. Weil diese nicht angemeldet wurden, entgingen den Sozialkassen rund 17 Millionen Euro.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Eine Firma aus Schwaben vermittelte Pflegehelfer. Doch es flossen keine Sozialbeiträge. Hunderte Familien machten sich unwissentlich strafbar und sollen nun viel Geld nachzahlen.

Genau 1169 Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen sehen mit Bangen dem Ausgang eines Prozesses entgegen, der am Dienstag vor dem Augsburger Landgericht begonnen hat. Nicht nur, weil sie sich – wenn auch unwissentlich – strafbar gemacht haben.

Auf die Familien kommen hohe Nachzahlungen zu

Auf die betroffenen Familien kommen wahrscheinlich hohe Nachzahlungen an die Sozialkassen zu. Die Rede ist von Beträgen zwischen 5000 und 66.000 Euro.

Doch zunächst geht es um den Geschäftsführer einer in der Region ansässigen Firma, die Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Osteuropa vermittelt. Bevorzugt aus Rumänien und Polen. Der 69-Jahre alte Angeklagte wollte sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Diese beschuldigt den Kaufmann alte Menschen und deren Familien falsch beraten und sie zu einer Straftat angestiftet zu haben. Denn für die Pflegehilfen sind keine Beiträge an die Kranken- und Rentenversicherung abgeführt worden.

Den Schaden für die Sozialkassen bezifferte Staatsanwalt Andreas Breitschaft auf 17,4 Millionen Euro. Die beiden Verteidiger des Angeklagten wiesen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur hauswirtschaftlichen Familienbetreuung hin. Das Urteil aus dem Jahre 2011 entlaste ihren Mandanten.

Viele Zeugen sind bereits gestorben

Als erster Zeuge sagte ein Ermittler des Augsburger Zolls aus. Nach seinen Angaben vermittelt der Angeklagte Pflegekräfte im ganzen Bundesgebiet, aber auch nach Österreich und in die Schweiz. Viele betreute Senioren konnten vom Zoll nicht mehr angehört werden, sie sind im Laufe der zweijährigen Ermittlungen gestorben. Andere sind nicht mehr vernehmungsfähig.

Um die Sache organisatorisch in den Griff zu bekommen haben sich die Ermittler darauf beschränkt 400 Familien schriftlich zu befragen. Nicht eine einzige, so der Zollfahnder, „hat sich als Arbeitgeber gesehen.“ Schon deshalb nicht, weil sie an die Firma des Angeklagten monatlich eine „Kostenpauschale“ von 88 Euro zahlen mussten. Für eine Krankenversicherung, wie es in den Abrechnungen hieß.

Ein verhängnisvoller Irrtum. Alte Menschen und ihre Angehörigen stehen jetzt vor einem riesigen Schuldenberg. Dies haben Betroffene bestätigt, die den Prozessauftakt als Zuhörer miterlebten. Sie sind aufgefordert, Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Vier- und fünfstellige Beträge. Der Grund ist das deutsche Arbeitsrecht. Der Angeklagte besaß keine Genehmigung für die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern. Damit wären alle Verträge mit den Familien ungültig. Folge: Pflichten eines Arbeitgebers gehen automatisch auf die Haushalte über, in denen die ausländischen Arbeitskräfte eingesetzt waren.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft

Der Angeklagte ist seit Oktober 2007 in dem Geschäft tätig. Bis heute wirbt er im Internet. Er bietet unkompliziert und preiswert Pflegekräfte für eine 24-Stunden-Betreuung an. Mittlerweile mit abgeänderten Verträgen. Laut Anklage hatte er bestimmt, wie die von ihm in Polen und Rumänien angeheuerten Arbeitskräfte zu bezahlen sind. Ihr monatlicher Verdienst schwankte – je nach Deutschkenntnissen und Berufserfahrung – zwischen 900 und 1200 Euro. Trotz der extrem niedrigen Beträge schöpfte niemand von den Familien Verdacht. Freilich ist die Rechtslage kompliziert und für Laien schwer zu durchschauen.

Hätten die Familien gewusst, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist – das haben Recherchen unserer Zeitung ergeben –, wären sie wohl misstrauischer gewesen. Die Betroffenen können jedoch zumindest in einem Punkt aufatmen: Die Staatsanwaltschaft hat begonnen, die gegen sie laufenden Ermittlungen wegen geringer Schuld einzustellen.

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