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Oberpfalz
27.09.2018

Kugel aus Jagdgewehr tötet Mann in Auto - Verdächtiger ermittelt

Die Kugel, die den Mann im Auto getötet hat, stammte aus einem Jagdgewehr.
Foto: Frank Molter, dpa

Eine Kugel aus einem Jagdgewehr hat den 47-jährigen Beifahrer eines Autos in der Oberpfalz tödlich getroffen. Nun wurde ein Jäger wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Der Beifahrer in einem fahrenden Auto ist im August in der Oberpfalz von der Kugel aus einem Jagdgewehr tödlich getroffen worden - nun hat die Polizei einen Verdächtigen ausfindig gemacht. Es handelt sich um einen männlichen Jäger, der Mitte August bei Nittenau im Landkreis Schwandorf unterwegs war. Details zum Tatverdächtigen wollten die Ermittler am Donnerstag nicht preisgeben. Gegen den Mann werde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Zurzeit befinde er sich noch auf freiem Fuß. Man gehe von einem tragischen Unglücksfall aus, sagte ein Polizeisprecher.

Tödliches Projektil kam aus Gewehr eines Jägers

Durch Rekonstruktionen des Tathergangs, Vernehmungen und verschiedene Gutachten konnten die Beamten nachweisen, dass das tödliche Projektil aus dem Gewehr des Tatverdächtigen kam. Die potenziell infrage kommenden Jäger seien vor Ort bekannt, so die Polizei.

An einem Sonntag im August war der 47-jährige, dann von der Kugel getroffene Mann als Beifahrer in einem Auto auf der Bundesstraße 16 unterwegs. Als ihn das Projektil aus einem Jagdgewehr durch die Fensterscheibe an der Beifahrerseite traf, zerbarst diese, der Mann sackte zusammen. Der 61 Jahre alte Fahrer alarmierte noch den Rettungsdienst und versuchte seinem Begleiter zu helfen - vergeblich. Der 47-Jährige starb noch im Wagen.

Nach Angaben des Deutschen Jagdverbands sind im vergangenen Jahr zwei Menschen auf der Jagd verletzt und zwei Menschen getötet worden. 2016 seien neun Menschen verletzt worden.

Um solche Vorfälle zu verhindern, gebe es eigentlich verschiedene Regeln für Jäger, um für Sicherheit zu sorgen. Es dürfe zum Beispiel nur Richtung Boden geschossen werden, so der Deutsche Jagdverband. Außerdem sei es verboten in Richtung von Straßen und Wohnhäusern zu schießen. (dpa/lby)

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