„Kuh-Dieb“ verurteilt
Landwirt aus dem Kreis Neu-Ulm täuschte Straftat vor
Mitten in der Nacht hat ein Landwirt mit seinem Neffen im Januar vorigen Jahres Kühe aus einem fremden Stall bei Thannhausen (Kreis Günzburg) getrieben, um sie mit einem Viehanhänger in seinen eigenen Stall zu bringen. Doch die Aktion scheiterte. In einem Prozess ist das Jugendschöffengericht Neu-Ulm zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann aus dem Raum Roggenburg (Kreis Neu-Ulm) mithilfe des damals noch Minderjährigen nicht seine eigenen Tiere zurückholen, sondern welche stehlen wollte.
Weil der Landwirt aus Sicht des Gerichts zudem einen Kuhdiebstahl im eigenen Stall vorgetäuscht und in einem Fall gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Neffe bekam eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des versuchten und des vorgetäuschten Diebstahls waren Unstimmigkeiten bei der Zahl der Tiere im Stall des Landwirts, die dem Veterinäramt Neu-Ulm bei Kontrollen aufgefallen waren. Mit der Aktion bei Thannhausen wollte der Mann einen Fehlbestand ausgleichen. Weil er und sein Helfer dabei allerdings erwischt wurden, zeigte der Landwirt zwei Wochen später bei der Polizei an, dass zwölf seiner Tiere über Nacht aus dem Stall verschwunden seien. Doch die Ermittler fanden keine Spuren, die auf einen Diebstahl hindeuteten. Dafür stellten Gutachter fest, dass er eine verletzte Kuh in seinem Stall nicht ausreichend behandeln ließ. Das Tier litt unter großen Schmerzen und musste getötet werden.
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