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  3. Prozess in München: Kuh nimmt Joggerin auf Hörner: Viehhändler freigesprochen

Prozess in München
30.05.2016

Kuh nimmt Joggerin auf Hörner: Viehhändler freigesprochen

Unbekannte trauerten damals um die Kuh.
Foto: Stefanie Utz (Archiv)

Eine entlaufene Kuh nimmt in München eine Joggerin auf die Hörner, verletzt sie schwer. Ist der Viehhändler dafür verantwortlich? Um diese Frage ging es am Montag vor Gericht.

Die Attacke einer entwischten Kuh auf eine Joggerin hat für einen Viehhändler am Montag vor dem Amtsgericht München mit einem Freispruch geendet. Das Urteil entsprach dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3500 Euro gefordert, da ihrer Ansicht nach schlampiges Abstellen des Transportfahrzeugs dem Rindvieh eine Lücke zwischen Anhänger und Schutzgatter gelassen und ihm so das Entkommen ermöglicht habe. Dazu habe die Polizei aber keine ausreichenden Feststellungen getroffen, befand der Richter.

Die Kuh war frühmorgens am 2. September 2014 beim Entladen auf dem Schlachthof ausgerissen und hatte auf ihrer panischen Flucht an der Oktoberfestwiese eine junge Joggerin niedergetrampelt. Die jetzt 30 Jahre alte Frau erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung und Prellungen am ganzen Rücken. Sie leidet nach ihren Angaben immer noch unter Angstzuständen und ist in psychotherapeutischer Behandlung. 

Flucht endete für Kuh tödlich

Für die Kuh endete die Flucht tödlich. Die Polizei besorgte sich nach vergeblichen Schüssen aus ihren Dienstpistolen ein Gewehr mit großkalibriger Munition und streckte das etwa 750 Kilogramm schwere Tier unterhalb der Bavaria am Oktoberfestgelände nieder. Einfangen war nicht möglich gewesen. "Rinder sind Herdentiere", sagte der Viehhändler, "sobald die einzeln sind, drehen sie durch". Dann könne so ein Tier auch schon mal ein zwei Meter hohes Hindernis überwinden.

Zwei Zeugen konnten nicht genau sagen, wie das Rind entkommen konnte. Einer von ihnen, ein Metzger beim Schlachthof, bestätigte die Aussage des Angeklagten, er sei "wie immer" beim Entladen des Viehs dabei gewesen. "Ich habe nie alleine abgeladen", hatte der Viehhändler versichert. Die Staatsanwaltschaft war vom Gegenteil ausgegangen. 

Der Richter glaubte dem Angeklagten: "Er hat die Vorschrift erfüllt". Auch war nach der Aussage eines Experten der Berufsgenossenschaft der Viehhändler für das Geschehen ohnehin nicht zuständig. Ab dem Entladevorgang, so der Sachgebietsleiter, liege die Verantwortung beim Schlachthof. Diese Auffassung hatte die Verteidigung von Anfang an vertreten. Der Schlachthof habe dem auch Rechnung getragen und mittlerweile noch zwei Extra-Tore installiert. dpa

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