Landesbetreuungsgeld kommt: Wie es für bayerische Eltern weitergeht
Nach dem Aus für das Betreuungsgeld will Bayern die Leistung aus eigener Tasche zahlen. Das Kabinett brachte den Landeszuschuss am Montag auf den Weg.
Die Staatsregierung wandelt das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld in einen bayerischen Landeszuschuss um. Wie bisher sollen Eltern 150 Euro monatlich bekommen können, wenn sie ihre Kleinkinder nicht in einer Krippe betreuen lassen. Das Kabinett stimmte am Montag dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) zu. "Wir sichern einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung", sagte Müller laut Staatskanzlei.
Die SPD forderte eine Streichung des Betreuungsgeldes und stattdessen Investitionen in die Krippen. "Es fehlen 20.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren", kritisierte Generalsekretärin Natascha Kohnen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Landesbetreuungsgeld.
Warum zahlt jetzt Bayern das Betreuungsgeld?
Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundesgesetz im Juli gekippt, weil die Zuständigkeit des Bundes nicht rechtmäßig war. Bayern widmet das Betreuungsgeld deswegen in ein Landesgesetz um. Als Begründung stützt sich die Staatsregierung auf Zahlen, wonach über 70 Prozent der Eltern in Bayern die Bundesleistung beantragt hatten.
Wer hat Anspruch auf das Landesbetreuungsgeld?
Nach dem Gesetzentwurf erhalten Eltern das Betreuungsgeld für jedes Kind ab dem Alter von 14 Monaten. Wie beim bisherigen Betreuungsgeld sollen sie 150 Euro monatlich bekommen. Die Leistung wird maximal 22 Monate ausgezahlt. Sie schließt zeitlich an das Elterngeld an, das Eltern für Kinder im Alter bis 14 Monate erhalten können.
Was müssen Eltern nun zusätzlich beachten?
Sie dürfen keinen Platz in einer Kindertages- oder Kinderpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen, den der Freistaat fördert. Zudem setzt die Staatsregierung einen Nachweis über Früherkennungsuntersuchungen voraus. Dasselbe gilt bereits beim Landeserziehungsgeld und einer Anmeldung für die Krippe. Als weitere Voraussetzung müssen Familien vor einem Antrag auf Betreuungsgeld bereits mindestens zwölf Monate in Bayern wohnen.
Können Familien jetzt schon einen Antrag stellen?
Nein, weil es noch kein gültiges Gesetz gibt. Dieses soll aber noch 2015 in Kraft treten. Das Betreuungsgeld gilt laut Gesetzentwurf rückwirkend bis 1. Januar dieses Jahres. Wer sein Kind also seit August zu Hause betreut, kann zwar wohl erst Ende des Jahres den Antrag stellen, bekommt dann aber die 150 Euro für jeden Monat nachträglich bezahlt.
Wo kann man den Antrag stellen?
Die Anträge wird es bei den Elterngeldkassen der Kommunen geben.
Müssen bereits genehmigte Anträge neu gestellt werden?
Nein. Familien, die bereits Betreuungsgeld erhalten, können die Leistung für die gesamte Dauer der Bewilligung weiter beziehen und müssen nichts zurückzahlen.
Welche Leistungen zahlt der Staat sonst noch?
Der Bund fördert Eltern mit dem Bundeselterngeld. Das Einkommen, das durch die Betreuung eines Kindes wegfällt, soll so ersetzt werden. Es wird maximal zwölf bis 14 Monate gezahlt und liegt bei zwei Dritteln des vorherigen Einkommens, höchstens aber monatlich 1800 Euro. Als weitere Stufe gibt es das Elterngeld Plus, das bis zu 24 Monate gilt. In der Regel wird pro Monat die Hälfte des einkommensabhängigen Elterngeldes ausgezahlt. Das bayerische Landeserziehungsgeld ist keine Familien-, sondern eine Sozialleistung. Es kann für jedes Kind beantragt werden, bezahlt wird beim ersten Kind bis zu sechs, ab dem zweiten Kind bis zu zwölf Monate. Der Bezieher darf maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Zudem orientiert es sich an Einkommensgrenzen. Das Kindergeld wird unabhängig von der Art der Betreuung eines Kindes bezahlt. Eltern erhalten für ihre ersten zwei Kinder monatlich jeweils 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und ab dem vierten Kind für jedes weitere 219 Euro. Das Kindergeld ist vom Einkommen unabhängig. sm, oef, epd
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