Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Fall Herrmann: Landgericht Augsburg will Ursula-Herrmann-Prozess loswerden

Fall Herrmann
14.07.2016

Landgericht Augsburg will Ursula-Herrmann-Prozess loswerden

Michael Herrmann ist nicht überzeugt davon, dass im Strafprozess um den Tod seiner Schwester Ursula der Richtige verurteilt wurde.
2 Bilder
Michael Herrmann ist nicht überzeugt davon, dass im Strafprozess um den Tod seiner Schwester Ursula der Richtige verurteilt wurde.
Foto: Ulrich Wagner

Der Bruder der 1981 entführten Ursula Herrmann will Schmerzensgeld vom Täter. Doch die Richter haben starke Zweifel an seiner Argumentation.

Das Landgericht Augsburg hat offenkundig wenig Interesse daran, den spektakulären Entführungsfall Ursula Herrmann noch einmal groß in einem Zivilprozess aufzurollen. Stattdessen hat die Kammer erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten einer Schmerzensgeldklage von Ursulas Bruder Michael Herrmann. Dies geht aus einem Beschluss hervor, den Richter Harald Meyer am Donnerstagmittag verkündet hat. Der Termin dauerte ganze drei Minuten.

Ursula Herrmann war 1981 am Ammersee entführt und in einer Kiste im Wald vergraben worden. Das zehnjährige Mädchen erstickte. 28 Jahre später wurde Werner Mazurek als Kidnapper zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch Michael Herrmann, 52, ist nicht überzeugt davon, dass der Richtige im Gefängnis sitzt. Auch aus diesem Grund hat er Mazurek, 65, verklagt und verlangt 20.000 Euro Schmerzensgeld. Er begründet die Klage damit, dass kurz nach dem Prozess ein Tinnitus bei ihm eingesetzt habe, unter dem der Musiker und Lehrer bis heute leide.

Herrmann will neue Beweisaufnahme

Herrmann hat diesen Umweg über das Zivilverfahren auch gewählt, weil er gerne eine neue Beweisaufnahme zu der Entführung seiner Schwester hätte. Der normale Weg durch die Instanzen ist versperrt, das Strafurteil wurde Anfang 2011 rechtskräftig. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist ohne neue Tatsachen kaum durchzusetzen.

Doch die Zivilrichter zweifeln daran, ob Werner Mazurek wirklich der Auslöser für die Beschwerden sein kann. Zwei Punkte habe Herrmann als Ursache angeführt: Das Strafverfahren und die aus seiner Sicht lückenhafte Aufklärung durch das Gericht. „Diese beiden Punkte sind aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dem Beklagten zuzurechnen“, sagte der Vorsitzende Richter Meyer. Im Zivilprozess sind solche deutlichen Hinweise üblich, das Gericht ist sogar dazu verpflichtet. Eine endgültige Entscheidung nehmen sie zwar nicht vorweg, aber der Beschluss ist ein klarer Fingerzeig.

Heute wäre Ursula Herrmann Ende 30, ...
13 Bilder
Der Mordfall Ursula Herrmann

Herrmanns Anwalt ist nicht begeistert

Michael Herrmanns Anwalt Joachim Feller war dementsprechend wenig begeistert. „Das ist rechtlich nicht haltbar“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Ein Gutachter habe im Auftrag des Gerichts den Zusammenhang zwischen dem Strafverfahren und Herrmanns Tinnitus bestätigt. „Dieser Beschluss ist deutlich zu hinterfragen“, so Feller. Aufgeben kommt für ihn nicht infrage. Er hat nun eine Frist von drei Wochen, um seine Argumentation zu präzisieren oder dem Gericht neue Argumente zu liefern. Wie es dann im Prozess weitergeht, ist noch unklar.

Lesen Sie dazu auch

Kurioserweise hat Feller den gegnerischen Anwalt Walter Rubach auf seiner Seite. Denn Mazurek hat die Tat immer bestritten. Rubach hofft nun, dass sein Kollege das Gericht noch umstimmen kann: „Denn wir wollen diese Beweisaufnahme unbedingt.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.07.2016

Klar, die Augsburger Justiz will ihre schlechte Arbeit schnell los werden. Es könnten ja ihre Versäumnisse ans Licht kommen.