Landgericht München weist Klage gegen Kuhglocken ab
Vor mehr als zwei Jahren hatte der Nachbar einer Bäuerin in Holzkirchen gegen zu lautes Kuhglocken-Gebimmel geklagt. Die Klage scheiterte nun vor dem Gericht in München.
Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, vor dem Landgericht München II auf Unterlassung verklagt.
Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.
Kuhglocken-Klage scheitert vor Gericht
Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf einer Hälfte der Weide mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II am Donnerstag. Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. dpa/AZ
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