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Wahl
06.12.2017

Landtag: Ist eine Quote nötig?

Warum die SPD mehr Frauen in der Politik haben möchte

Nicht einmal jedes dritte Abgeordnetenmandat im Bayerischen Landtag hat eine Frau. „Das ist absolut nicht zufriedenstellend“, schimpft SPD-Abgeordnete Simone Strohmayr aus Stadtbergen (Kreis Augsburg). Weil sich aber mit Appellen am Defizit in der bayerischen Politik nichts ändere, verlangen die Sozialdemokraten eine Reform des Wahlgesetzes. Konkret sollen alle Parteien verpflichtet werden, auf ihren Wahlkreislisten für die Landtagswahl im Reißverschlussprinzip abwechselnd eine Frau und einen Mann aufzustellen – wobei der erste Platz männlich oder weiblich besetzt sein kann.

„Wir brauchen eine Quote auf den Wahllisten“, findet Strohmayr. Nur durch ein paritätisches Nominierungsverfahren lasse sich die Chancengleichheit von Frauen in der Politik herstellen – und damit auch die in der Verfassung verankerte, gleichberechtigte demokratische Teilhabe. Derzeit sei die Landespolitik „sehr männlich geprägt“, sagt die SPD-Abgeordnete: „Männer bringen die Themen nach vorne, die sie interessieren.“ Themen wie mehr Lohngerechtigkeit für Frauen oder eine bessere staatliche Finanzierung von Frauenhäusern würden dagegen oft auf die lange Bank geschoben.

Im aktuellen Landtag sind nur 28,3 Prozent der Abgeordnetenplätze von Frauen besetzt. Das ist sogar weniger als in den letzten beiden Wahlperioden: 2003 bis 2008 waren es immerhin 29,4 Prozent. Bayern sei nach Baden-Württemberg das Bundesland mit den wenigsten Frauen im Landesparlament.

„Frauen waren im Bayerischen Landtag noch nie angemessen repräsentiert“, kritisiert die Rechtsprofessorin Silke Laskowski von der Universität Kassel, die die Landtags-SPD in dieser Frage juristisch berät. Den Hauptgrund sieht sie in der mangelhaften Nominierung von Frauen für aussichtsreiche Wahllisten-Plätze durch die Parteien. „Wenn aber keine Frauen aufgestellt werden, können auch keine Frauen gewählt werden“, klagt die Juristin. Dies sei ungerecht und widerspreche der Verfassung: „Denn das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, die Chancengleichheit von Kandidatinnen effektiv durchzusetzen“, sagt Laskowski.

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