Landtagswahl in Bayern 2013: Termin und Informationen
In Bayern steht die Landtagswahl 2013 an. Wann gewählt wird, wie, und worüber der Wähler entscheidet: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Landtagswahl.
An diesem Sonntag haben die Wähler in Bayern das Wort: Es ist Landtagswahl. Sie entscheiden über die Kräfteverhältnisse im neuen Landtag. In Bayern errechnet sich die Stärke der Landtagsfraktionen aus der Summe von Erst- und Zweitstimmen. Im Bundestag ergibt sich die Sitzverteilung ausschließlich aufgrund der Zweitstimmen. Hier die wichtigsten Informationen zur Landtagswahl:
Wann wird gewählt?
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Worüber entscheidet der Bürger bei der Landtagswahl?
Die Bürger wählen die mindestens 180 Abgeordneten des Bayerischen Landtages. 90 Landtagsabgeordnete ziehen über die Erststimmen in den Landtag ein, weitere 90 über die Liste. Sollte es Überhangmandate geben, können es auch ein paar Abgeordnete mehr werden.
Wer wählt den Ministerpräsidenten?
Der Ministerpräsident wird von den Landtagsabgeordneten gewählt. Dieser Wahl gehen, falls keine Partei eine absolute Mehrheit erringt, Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien voraus.
Landtagswahl Bayern 2013: Parteien
Welche Parteien gibt es?
Zur Wahl stehen dieses Jahr insgesamt 15 Parteien. Davon waren CSU (92 Sitze), SPD (39), Freie Wähler (21), Grüne (19) und FDP (15) bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Landtag. Die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Republikaner (REP), die Bayernpartei (BP) und die Piratenpartei wollen erst noch einziehen. Weitere fünf Parteien treten nicht bayernweit, sondern nur in einzelnen Wahlkreisen an.
Was sind Wahl- und Stimmkreise?
Bayern wählt in sieben Wahlkreisen, die den Regierungsbezirken entsprechen. Diese sind wiederum in insgesamt 90 Stimmkreise untergliedert. Stimmkreise sind Landkreise und kreisfreie Städte beziehungsweise, davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“. Ein Stimmkreis umfasst jeweils rund 125 000 Einwohner. Im bevölkerungsreichsten Wahlkreis Oberbayern gibt es 30 Stimmkreise, in Schwaben 13, in den anderen Wahlkreisen acht bis zwölf.
Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Parteien dürfen in den Landtag nur einziehen, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Erst- und Zweitstimmen erhalten haben.
Wahl in Bayern: Was ist eine Zweitstimme?
Was ist die Erststimme?
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme (kleiner weißer Stimmzettel) ist für den Direktkandidaten im Stimmkreis. Die Stimmabgabe erfolgt durch ein Kreuz im Kreis über dem Namen des Kandidaten. Es darf nur eine Person angekreuzt werden. Wer die meisten Stimmen hat, zieht als Stimmkreisabgeordneter direkt in den Landtag ein, außer seine Partei erreicht insgesamt weniger als fünf Prozent.
Für was ist die Zweitstimme?
Auf dem großen weißen Stimmzettel wird mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter des Wahlkreises gewählt. Auch hier ist nur ein Bewerber anzukreuzen. Werden stattdessen eine Partei oder Wählergruppe oder innerhalb einer Wahlkreisliste mehrere Personen angekreuzt, dann wird die Stimme nur dieser Partei oder Wählergruppe zugerechnet, nicht aber einem einzelnen Abgeordneten.
Wie errechnet sich die Sitzverteilung?
Im Gegensatz zur Bundestagswahl, wo sich das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament ausschließlich aus dem Verhältnis der Zweitstimmen ergibt, werden bei der Landtagswahl die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Diese Gesamtstimmen bestimmen die Reihenfolge der gewählten Bewerber und sind somit die Grundlage für die Sitzverteilung. Das bedeutet auch: Wer seine Erststimme dem Stimmkreiskandidaten einer Partei gibt und mit der Zweitstimme einen Listenkandidaten einer anderen Partei wählt, teilt seine Stimmen auf zwei Parteien auf.
Wieso gibt es Überhangmandate?
Erringt eine Partei in einem Wahlkreis mehr Direktmandate als ihr gemäß ihrer Gesamtstimmen an Sitzen zustehen, verbleiben ihr diese zusätzlichen Sitze als sogenannte Überhangmandate. In diesem Fall erhöht sich die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate). Ab 2008 saßen deshalb 187 statt 180 Abgeordnete im Landtag.
Wer ist für die Wahl verantwortlich?
Landeswahlleiter ist Karlheinz Anding, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Er ist unter anderem für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Volksentscheide sowie für die Ermittlung und Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses verantwortlich.
Bayern-Wahl: So geht "richtig wählen"
Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Werden auf dem Stimmzettel mehrere Bewerber verschiedener Parteien angekreuzt, ist dieser ungültig. Außerdem machen Zusätze aller Art die Stimmabgabe ungültig.
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der Wahl und der Parteienfinanzierung?
Für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien sind die für eine Partei abgegebenen gültigen Stimmen maßgeblich. Pro gültiger Stimme gibt es 0,85 Euro vom Staat.
Wann wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Ab 18 Uhr werden die Wahlergebnisse in den Stimmkreisen ermittelt und von dort an den Landeswahlleiter weitergeleitet, der sie unmittelbar darauf öffentlich bekannt gibt unter der Internetadresse www.landtagswahl2013.bayern.de.
Mit der Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses wird bis 24 Uhr gerechnet.
Alles was Sie sonst noch zur Wahl wissen müssen, lesen Sie hier.
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