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Sozialpolitik
01.08.2011

Langes Tauziehen um Asylkompromiss

Künftig sollen Flüchtlinge leichter in eine eigene Wohnung ziehen können

München Mehr als ein Jahr hat es gedauert, bis sich die CSU/FDP-Staatsregierung darauf geeinigt hat, wie man in Bayern künftig mit der Zwangsunterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften umgeht. Der Gesetzentwurf von Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU), der unserer Zeitung vorliegt und heute im Kabinett beraten wird, sieht Lockerungen vor.

So dürfen künftig Familien und Alleinerziehende mit Kindern sofort aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, sobald das Asylverfahren beendet ist. Alle anderen könnten spätestens in vier Jahren in eine eigene Wohnung umziehen, erklärte die Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses im Landtag, Brigitte Meyer (FDP). Straftäter und Asylbewerber, die nicht ausreichend an der Klärung ihrer Identität mitgewirkt haben, sind davon ausgenommen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat zweifelt daran, dass die Vierjahresfrist überhaupt eingehalten werden kann. In dem Gesetzentwurf selbst ist von einer „privaten Wohnsitznahme“ nach Ablauf von vier Jahren die Rede, sofern das behördliche Erstverfahren abgeschlossen ist. Und das dauert nach Angaben von Flüchtlingsrats-Sprecher Andreas Thal „zwischen zwei und drei Jahren“. Der Kompromiss geht der Organisation nicht weit genug. Es würden nur einige Hundert Asylbewerber von der Neuregelung profitieren. Thal kritisiert, dass die Staatsregierung „das Leid der Flüchtlinge ignoriert, die in überfüllten Sammellagern psychisch und körperlich krank werden“. Selbst Argumente wie die Kosten der Lagerunterbringung, die deutlich über denen für eine Wohnungsunterbringung lägen, seien weggewischt worden. Auch die Freien Wähler sind mit dem Ergebnis unzufrieden und fordern eine weitergehende Aufhebung der „Lagerpflicht“.

Zur jetzigen Lösung ist es überhaupt erst bei einem Spitzentreffen mit Beteiligung von Sozialministerin Haderthauer, Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Martin Zeil (FDP), FDP-Landtagsfraktionschef Thomas Hacker und den Sozialexperten beider Fraktionen am 14. Juli gekommen. Die Runde einigte sich darauf, dass es bei den jetzigen Plänen bleibt und es weder eine Lockerung noch eine Verschärfung geben wird. „Nach mehr als einem Jahr und harten Verhandlungen mit dem Innenministerium haben wir nun endlich die längst beschlossene Verbesserung der Situation von Asylbewerbern im Freistaat erreicht“, sagte FDP-Sozialexpertin Meyer. Sie räumte jedoch ein, „nicht alle unsere Ziele erreicht“ zu haben. Das Gesetz soll am 1. März 2012 in Kraft treten. Die Staatsregierung rechnet mit ersten Umzügen in eine Wohnung frühestens am 1. Mai 2012. (mit dpa)

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