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  3. Mordprozess: Lebenslängliche Haft für Mord an konvertierter Frau

Mordprozess
09.02.2018

Lebenslängliche Haft für Mord an konvertierter Frau

Der 38-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes an einer konvertierten Frau im April vergangenen Jahres in Prien am Chiemsee zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
2 Bilder
Der 38-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes an einer konvertierten Frau im April vergangenen Jahres in Prien am Chiemsee zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
Foto: Matthias Balk, dpa

Ihre Söhne mussten mit ansehen, wie der 38-Jährige ihre zum Christentum übergetretene Mutter tötet. Das Gericht verurteilt ihn zu lebenslanger Haft. Wie das der Verteidiger sieht.

Das Landgericht Traunstein hat einen Mann muslimischen Glaubens wegen Mordes an einer zum Christentum übergetretenen Muslima zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte die 38-jährige Frau im April 2017 an einem Supermarkt in Prien am Chiemsee vor den Augen ihrer beiden fünf und elf Jahre alten Söhne erstochen. Täter und Opfer stammen aus Afghanistan und kannten sich flüchtig.

Dort, wo ein Afghane eine Frau im Beisein ihrer beiden Söhne erstach, liegen jetzt Blumen und Kerzen.
Foto: Florian Eckl, dpa

Der Täter sollte abgeschoben werden

Das Gericht stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Da der Mann jedoch ausreisepflichtig war, wird er voraussichtlich nach Verbüßung einer jahrelangen Haft nach Afghanistan abgeschoben werden.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Anklagebehörde. Diese hatte dem 30-Jährigen vorgeworfen, er habe die Frau wegen ihrer Religionszugehörigkeit getötet. Verteidiger Harald Baumgärtl hatte hingegen beantragt, auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Er begründete dies unter anderem mit der "ganz außergewöhnlichen Lebenssituation" des Angeklagten. Der abgelehnte Asylbewerber sei von klein auf mit Gewalt, Blut und Tod konfrontiert gewesen. In seinem Schlusswort hatte sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen entschuldigt. (dpa/lby)

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