Lebenslange Haft für Mord an junger Frau vor 26 Jahren
Vor 26 Jahren tötete ein heute 49-Jähriger eine junge Frau in München. Bis vor einem Jahr lebte er unerkannt ein normales Leben.
26 Jahre liegt der Raubmord eines heute 49-Jährigen in München zurück. Am Dienstag ist der Mann zu einer lebenslangen Hafstrafe verurteilt worden. Das Münchner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 6. Juli 1985 in München eine 26-Jährige bei einem Einbruch getötet hat. Die Richter sahen - entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft - jedoch keine besonders schwere Schuld. Ausschlaggebend dafür waren die seit dem Verbrechen vergangene Zeit sowie das Geständnis des Angeklagten und dessen Bitte um Verzeihung.
Ein Vierteljahrhundert nach der Tat war das Fingerabdruck-Identifizierungssystem Afis dem 49-Jährigen im vergangenen Jahr zum Verhängnis geworden. Mit Hilfe dieses Verfahrens könnten Abdrücke - etwa von einer Hand - digital effektiver gespeichert werden, beschrieb der Vorsitzende Richter, Michael Höhne, die verbesserten kriminaltechnischen Methoden. Diese Abdrücke werden laut Höhne mit dem gesamten, täglich um etwa 1000 Datensätze wachsenden, Bestand verglichen. So habe dieser Mord nach so langer Zeit aufgeklärt werden können, sagte der Richter. Der Angeklagte hatte am Tatort den Abdruck einer Handfläche hinterlassen.
Der Täter brach in mehrere Wohnungen in München-Freimann ein
Der damalige Küchenhelfer brach laut Urteil im Juli 1985 in mehrere Wohnungen in der Studentenstadt München-Freimann ein. In einer Wohngemeinschaft fand er nur 20 D-Mark und sah sich nach weiteren Einbruchsmöglichkeiten um.
Er drang durch die angelehnte Balkontür in das Appartement einer schlafenden Frau ein und schlug der erwachenden 26-Jährigen "gezielt, schnell und mit erheblicher Wucht" eine Wasserflasche auf den Kopf, wobei er sich mit der rechten Hand an der Wand abstützte. Ob der Mann aus der Wohnung etwas gestohlen hat, war heute nicht mehr zu klären.
Das zierliche, nur rund 40 Kilo schwere Opfer erlitt zahlreiche Schädelbrüche. Nach der Spurenlage schleppte sich die 26-Jährige auf der Suche nach Hilfe noch vor die Tür und wieder zurück. Sie starb erst nach mehreren Stunden an ihren Verletzungen.
Verdeckungsabsicht und Heimtücke
Nach Angaben des Richters tötete der 49-Jährige mit dem Ziel, der Strafe für die Wohnungseinbrüche zu entgehen. Diese "Verdeckungsabsicht" sowie Heimtücke machten das Verbrechen zum Mord, für den das Gesetz die lebenslange Haftstrafe vorschreibt. Die Richter sahen jedoch keine besondere Schwere der Schuld. Hätte dieser Tatbestand vorgelegen, hätte der Mann nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden können. Das ist jetzt möglich.
Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung schilderte, werde sich so mancher angesichts des Zeitablaufs fragen, ob die Strafe gerecht sei. Der Angeklagte habe sich "nach jahrelanger Delinquenz eine kleinbürgerliche Existenz aufgebaut, aus der er jäh herausgerissen wurde". Jedoch habe er die Chance, irgendwann zu seiner Familie zurückzukehren. "Die Getötete hatte diese Chance nicht", sagte der Richter, "sie verlor unwiederbringlich und endgültig ihr Leben". dpa
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