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Augsburg
27.12.2011

Ludwig-Holger Pfahls akzeptiert Gefängnisstrafe

Ludwig-Holger Pfahls (r) im Landgericht Augsburg mit seinem Verteidiger.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Ludwig-Holger Pfahls muss definitiv ins Gefängnis. Der frühere Verfassungsschutzpräsident hat die Revision gegen seine Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft zurückgezogen.

Der frühere Verfassungsschutzpräsident Pfahls war Anfang Novemver vom Augsburger Landgericht zu viereinhalb Jahre Haft verurteilt worden. Pfahls hatte eingeräumt, Millionen vor seinen Gläubigern versteckt und sich gleichzeitig als mittellos ausgegeben zu haben. Er war bereits 2005 wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu einer Strafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, was sich strafverschärfend auswirkte.

Das Urteil war das vorerst letzte Kapitel in den Justizverfahren gegen den einst so mächtigen und vermögenden Mann. Diese begannen vor über zwölf Jahren. Damals war Pfahl untergetaucht, als er im Zusammenhang mit dubiosen Rüstungsgeschäften des Kauferinger Lobbyisten Karlheinz Schreiber in den Verdacht auf Schmiergeldzahlungen geriet. Durch die Ermittlungen wurde die größte Politaffäre der Nachkriegszeit, der Parteispendenskandal der CDU, losgetreten.

2004 wurde Pfahls, damals meistgesuchter Mann Deutschlands, nach fünfjähriger Flucht in Paris gefasst. Er räumte ein Jahr darauf im ersten Prozess die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein und kam mit einem milden Urteil davon. Diesmal verdoppelte sich die Strafe.

Pfahls zweite Ehefrau wurde Anfang November trotz Geständnisses und keinerlei Vorstrafen wegen Beihilfe zum Bankrott und Betrug zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Pfahls’ Freund und Geschäftspartner Dieter Holzer, den aus der Leuna-Affäre bekannten Lobbyisten (es ging Ende der 90er Jahre um 47 Millionen Schmiergeld), traf es am härtesten. Obwohl nur wegen Beihilfe angeklagt, wurde er wegen zweier offener Bewährungen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Beide haben Revision gegen die Urteile eingelegt.

Wann Ludwig-Holger Pfahls seine Haft antritt, ist nicht bekannt.  bo/jok

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