Mädchen (4) stirbt nach Badeunfall
Dramatisches Ende einer Kur im Chiemgau: Ein vierjähriges Mädchen aus dem Kreis Landsberg treibt leblos im Schwimmbecken. Zwei Tage kämpfen Ärzte um ihr Leben - vergeblich.
Ein vierjähriges Mädchen ist nach einem Badeunfall in einer Kurklinik im oberbayerischen Aschau im Chiemgau (Landkreis Rosenheim) gestorben. Die Polizei geht von einem tragischen Unglück aus. Kripobeamte sollen nun klären, wie es dazu kommen konnte. Für die anderen Teilnehmer werde die Mutter-Kind-Kur nun abgebrochen, sagte die Vorsitzende des Frauenwerks Stein, Isolde Heine-Wirkner. "Das macht so ja keinen Sinn mehr."
Das Mädchen war am Freitagnachmittag unter Aufsicht von Betreuerinnen mit anderen Kindern in einem 1,30 Meter tiefen Becken gewesen. Plötzlich entdeckte eine der Betreurinnen die Vierjährige leblos im Wasser. Helfer zogen das Kind aus dem Becken und begannen mit Wiederbelebungsversuchen, die ein Notarzt fortsetzte. Ein Rettungshubschrauber flog die Kleine danach in eine Spezialklinik nach München, wo Ärzte weiter um ihr Leben kämpften. Am Sonntag jedoch mussten sie die Vierjährige für tot erklären.
Das Mädchen stammt aus dem Landkreis Landsberg am Lech und war mit seiner Mutter in der Kurklinik Sonnenbichl. Ob die Vierjährige schon schwimmen konnte und ob sie zum ersten Mal in der Mutter-Kind-Klinik im Schwimmbecken war, konnten am Montag zunächst weder Polizeisprecher Stefan Sonntag noch Heine-Wirkner sagen.
Nach Angaben der Vorsitzenden des Frauenwerks, Träger der Klinik Sonnenbichl, hatten zwei Frauen zum Zeitpunkt des Unfalls neun Kinder betreut. "Alle im Haus sind unter Schock", sagte Heine-Wirkner. Seelsorger kümmerten sich um Angestellte und Kurgäste. Einige der Mütter seien mit ihren Kindern schon abgereist. Eigentlich dauere eine Kur drei Wochen, die aktuelle wäre am 2. Februar geendet.
Polizeisprecher Sonntag sagte am Montag, die Ermittler hätten noch nicht mit den Kindern und Betreuerinnen gesprochen, weil diese noch unter Schock gestanden hätten. Die Kripo stehe noch ganz am Anfang. dpa
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(Für) tot erklärt werden nur verschollene Personen nach dem Verschollenheitsgesetz..
Der Tod des Mädchens wurde also nach den vergeblichen Wiederbelebungsversuchen bescheinigt (Todesbescheinigung).
Sehr tragisch und mein aufrichtiges Mitgefühl den Angehörigen.
Ich bin nicht ganz sicher, ob Sie 100% recht haben. Es stimmt natürlich, das Personen, die nach dem Verschollenheitsgesetz vermisst oder verschollen sind, nach einem (Vermisste) oder 10 Jahren (Verschollene) für "tot" erklärt werden, obwohl die Tatsache ihres Todes überhaupt nicht bekannt ist. Im hiesigen Fall wurde das Kind offensichtlich in München auf einer Intensivstation nachbeatmet und irgendwann wurde der "Hirntod" festgestellt, das heißt, "das irreversible Erlöschen der Hirnfunktion". Rechtlich ist man damit "tot", rein biologisch funktionieren die Organe aber noch, und zwar solange man künstlich ernährt und beatmet wird. Da die Feststellung des Todes in diesem Fall auf das Gesetz zurückgreift, wird man "für Tot" erklärt. Sollte die Beatmung abgestellt worden sein und die Herz-Kreislauf-Funktion ebenfalls aufgehört haben, dann ist man definitiv "tot", dann wird der Tod "fesgestellt", nicht "erklärt". Welcher Fall hier vorlag, geht aus dem Artikel nicht hervor. Es ist aber möglich, dass die Formulierung korrekt ist.
Auch im Falle einer für hirntot erklärten Person, wird ein Totenschein ausgestellt. Dann braucht es keine Todeserklärung mehr.
Hier werden einfach Begriffe nicht korrekt verwendet.
Wenn zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass das Mädchen für hirntot erkärte wurde, sollte man das so schreiben. Wenn die Wiederbelebungsversuche gänzlich erfolglos waren auch.
Dann ist man als Leser auch richtig informiert und rätselt nicht über den Sachverhalt