Mann fotografiert in S-Bahn Intimbereich einer 49-Jährigen
In der Münchener S-Bahn fotografiert ein Mann einer Frau unter den Rock. Sie bemerkt zunächst nichts davon. Der 38-Jährige hat mehr solcher Bilder auf dem Handy.
Ein 38-jähriger Münchener hat am Mittwochmorgen in der S-Bahn versucht, einer Frau unter den Rock zu fotografieren.
Gegen 8 Uhr fuhr eine 49-jährige Frau aus München mit der S2 von München Obermenzing in Richtung Innenstadt. Hierbei war sie an ihrem Handy beschäftigt. Ihr direkt gegenüber saß ein 38-jähriger Münchner und schräg gegenüber eine 40-jährige Frau aus Dachau.
Eine Frau aus Dachau beobachtete die Tat
Während der Fahrt fiel der Dachauerin auf, dass der Mann sein Handy in seltsamer Haltung hielt. Unter einem auf seinem Schoß liegenden Rucksack hielt er das Gerät in den Händen.
Bei genauerem Hinsehen bemerkte die 40-Jährige, dass die Kamera des Handys angeschaltet war. Der 38-Jährige versuchte Fotos vom Intimbereich der ihm gegenübersitzenden Münchenerin zu machen. Die 49-Jährige trug einen knielangen Rock und bemerkte zunächst nichts davon.
Weil aber die Dachhauerin alles beobachtet hatte, forderte sie den Mann aus dem Münchener Stadtteil Menzing lautstark auf, damit aufzuhören und die Bilder zu löschen. Hierdurch wurden weitere Reisende auf den Vorfall aufmerksam.
Die Geschädigte merkte lange nichts
Die Geschädigte, ebenfalls aus dem Stadtteil Menzing, bezog die Aussagen zunächst gar nicht auf sich. Erst als die Dachauerin und der Tatverdächtige weiter diskutierten und sich ein weiterer Mann einmischte realisierte sie, was geschehen war.
Der hinzukommende 30-jährige Mann aus Allach ließ sich das Handy des 38-jährigen Täters aushändigen und entdeckte die Bilder. Daraufhin informierte er die Polizei.
Am Hauptbahnhof nahm die Bundespolizei den 38-Jährigen entgegen. Auf der Dienststelle wurde sein Handy sichergestellt. Bei der Sichtung kam nach Angaben der Polizei heraus, dass sich noch weitere, ähnliche Fotografien auf dem Handy befanden.
Gegen denn Mann wird jetzt wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und Beleidigung ermittelt. (AZ)
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