Am Freitag, 05.10.2012, gegen 22.20 Uhr machte sich laut Polizeibericht eine 18-jährige neuseeländische Touristin auf den Nachhauseweg von der Wiesn. Sie fragte ihren späteren Vergewaltiger nach dem Weg zur nächsten U-Bahnhaltestelle.
18-Jährige aus Neuseeland nach Wiesn vergewaltigt
Dieser erklärte sich bereit, ihr den Weg zu zeigen. Er führte die Frau, die sich überhaupt nicht auskannte, auf den vermeintlichen Weg zum U-Bahnhof zu einer Parkanlage in der Nähe des Heimeranplatztes. Dort fiel er über die Frau her und vergewaltigte sie. Erst als die 18-Jährige um Hilfe schrie und eine Passantin auf die Situation aufmerksam wurde, ließ der Täter von der jungen Frau ab und flüchtete.
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Mit etwa 29.800 Dienstkräften ist die Polizei Bayern die zweitgrößte Landespolizei in Deutschland.
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Sie teilen sich auf in 26.100 Beamte (sowohl Polizeivollzugs- als auch Verwaltungsbeamte) und ca. 3.700 Angestellte und Arbeiter.
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Im Jahr 1813 wurde die bayerische Gendarmerie gegründet. Diese war nach dem Vorbild Frankreichs dezentral über Bayern verteilt und militärisch organisiert.
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Erst 1919 erfolgte die Loslösung von Militär, zugleich wurden alle Polizeien dem Bayerischen Innenministerium unterstellt. Die Polizei stand nun unter ziviler Kontrolle durch das Land oder aber der Gemeinden.
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Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden alle Polizeien in Deutschland zentralisiert.
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Im Jahr 1935 wurde die Bayerische Landespolizei aufgelöst und in die Wehrmacht eingegliedert. Ab dem Jahr 1939 sollten Polizeibataillone die besetzten Gebieten sichern.
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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges löste die US-Militärregierung zunächst alle bisherigen deutschen Polizeieinrichtungen auf.
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Die US-Militärregierung beschloss am 29. Juni 1945, dass die bayerische Landespolizei neu errichtet werden müsse. Die neue Polizei sollte dezentral und unter demokratischen Gesichtspunkten aufgebaut werden.
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Erster Präsident der bayerischen Polizei wurde Michael Freiherr von Godin, der die beschlossene Polizeiorganisation nach einer Weisung vom 24. April 1946 wieder aufbaut. Es wurden zwei Arten von Polizeien eingerichtet: Die Landespolizei und die Gemeindepolizeien.
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Im Jahr 1951 stellte man fest, dass sich die Trennung der Landes- und Gemeindepolizei aufgrund von Problemen in der Zusammenarbeit nicht bewährte. So wurde den kreisangehörigen Gemeinden im Polizeiorganisationsgesetz von 1951 angeboten, auf Antrag die bestehenden Gemeindepolizeien in die Landespolizei einzugliedern.
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Am 1. Oktober 1975 erfolgte die endgültige Verstaatlichung der Bayerischen Polizei.
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Im Jahr 1990 wurden erstmals Frauen in den Polizeivollzugsdienst eingestellt. Diese begannen Anfang des Jahres die Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei.
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Im Jahr 1998 wurde die Bayerische Grenzpolizei aufgelöst und in die Landespolizei eingegliedert.
Täterbeschreibung und Fahndungsaufruf
Täterbeschreibung: 170 Zentimeter groß, 20 Jahre alt, schlank. Der Mann trug ein rotes T-Shirt mit Aufschrift, eine schwarze Jacke mit Reißverschluss und Jeans.
Die Polizei fragt: Wer hat den Vorfall beobachtet oder kann Hinweise auf den Täter geben? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 15, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Um sich vor sexuellen Übergriffen zu schützen, gibt die Polizei München folgende Hinweise:
- Beherzigen Sie den Grundsatz „Gemeinsam hin - gemeinsam heim“.
- Seien Sie generell aufmerksam, achten Sie auf Ihr Bauchgefühl, insbesondere bei Zufallsbekanntschaften.
- Treten Sie selbstbewusst und selbstsicher auf. So vermeiden Sie den Anschein eines leichten Opfers.
- Leisten Sie verbale Gegenwehr durch das Setzen klarer Grenzen wie „Ich will das nicht!“ und schreien Sie notfalls laut.
- Sprechen Sie andere Personen direkt an und bitten Sie um Hilfe.
- Setzen Sie sinnvolle Hilfsmittel wie Trillerpfeife, Schrillalarm, Schlüsselbund, Handtasche oder Schirm ein. stni
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