Messerattacke im ICE: Prozess wegen versuchten Mordes beginnt
Im April soll ein Betrunkener in einem Zug unvermittelt zum Messer gegriffen und einen anderen Reisenden verletzt haben. Der Tatverdächtige muss sich nun vor Gericht verantworten.
Im April soll ein betrunkener Niederländer in einem ICE bei Aschaffenburg einen anderen Fahrgast mit einem Messer von hinten attackiert haben. Zufällig anwesende Polizisten und Soldaten schritten ein. Der mutmaßliche Angreifer konnte kurz nach der Tat gefasst werden. Jetzt steht der Tatverdächtige vor Gericht.
Messerattacke im ICE: Tatverdächtiger soll ohne Vorwarnung angegriffen haben
Mit einem 21 Zentimeter langen Kampfmesser soll ein Niederländer in einem ICE bei Aschaffenburg völlig grundlos auf einen Fahrgast eingestochen haben. Wegen dieser Attacke im April dieses Jahres muss sich von Montag (9.15 Uhr) an der 43 Jahre alte Mann vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten. Ihm wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll er sein Opfer ohne jede Vorwarnung von hinten angegriffen haben. Das lange Messer soll er bis dahin in seinem rechten Ärmel versteckt haben.
Der Tatverdächtige sitzt seit April in Untersuchungshaft
Das Opfer, ein damals 27 Jahre alte Brite, erlitt dabei eine etwa acht Zentimeter lange und fünf Zentimeter auseinanderklaffende Schnittverletzung im unteren Kinnbereich, die stark blutete. Er überlebte den Angriff, es bestand keine Lebensgefahr.
Der nach Angaben der Polizei stark alkoholisierte Niederländer war nach dem Angriff im Zug geflüchtet, konnte aber schnell von zufällig mitreisenden, uniformierten Polizeibeamten und Soldaten der Bundeswehr überwältigt werden. Der Zug, der von München nach Dortmund unterwegs war, hielt kurz nach der Tat im Hauptbahnhof Aschaffenburg. Der 43-Jährige sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Einen politischen oder terroristischen Hintergrund hatte die Polizei in einer Mitteilung im Frühjahr ausgeschlossen. Zudem sollen Opfer und mutmaßlicher Täter sich nicht vorher gekannt haben. dpa
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