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Bundeswehr
24.10.2012

Militärstaatsanwalt kommt 2013 nach Kempten

In Kempten wird künftig zentral bei Straftaten ermittelt, die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden.
Foto: dpa

In Kempten wird künftig zentral bei Straftaten ermittelt, die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden. Es ist ein umstrittenes Vorhaben.

Militär und Justiz, das ist in Deutschland noch immer ein vermintes Gelände. Dies zeigt die aktuelle Debatte um die Einrichtung eines zentralen Gerichtsstandes in Kempten, der für Straftaten zuständig sein soll, die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinatz zur Last gelegt werden. Der frühere Richter am Bundesgerichtshof und Politiker der Linken, Wolfgang Neskovic, sieht gar „eine gefährliche Nähe zwischen Justiz und Bundeswehr“ heraufziehen, die in Zeiten „zunehmender Militäreinsätze im Ausland“ geeignet sei, den „zivilen Geist der Bundesrepublik“ zu untergraben.

Militärangehörige unterliegen der zivilen Gerichtsbarkeit

Die Ursachen für die Brisanz dieses auf den ersten Blick wenig spektakulären Vorhabens liegen in der deutschen Geschichte. Unzweifelhaft hat die Militärjustiz eine oft unrühmliche, nicht selten auch verbrecherische Rolle gespielt. Konsequenz daraus ist, dass Angehörige der Streitkräfte in Deutschland der zivilen Gerichtsbarkeit unterliegen. In vielen anderen demokratischen Staaten gibt es dagegen nach wie vor Militärgerichte. Doch der deutsche Weg wird im Grundsatz von allen maßgebenden Parteien verfochten, obgleich das Grundgesetz die Einrichtung von Wehrstrafgerichten im Verteidigungsfall oder für Einsätze im Ausland ausdrücklich zulässt.

Es waren praktische Erwägungen, die dazu führten, dass die schwarz-gelbe Koalition sich 2009 entschlossen hat, die Einrichtung eines zentralen „Gerichtsstands bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr“ anzustreben. Nicht zuletzt der Bundeswehrverband setzt sich seit Jahren dafür ein: „In der Vergangenheit mussten sich die Gerichte und auch die Staatsanwaltschaften immer erst in die Materie einarbeiten, das hat die Prozesse unnötig in die Länge gezogen. In Kempten wird jetzt die Expertise gebündelt“, sagte der Vorsitzende Oberst Ulrich Kirsch unserer Zeitung. Bereits heute beherbergt die Stadt im Allgäu eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die sich bayernweit mit Delikten von im Ausland stationierten Soldaten befasst.

2011 wurde in 26 Fällen ermittelt

Auftrieb erhielt die Forderung nach einem bundesweit zuständigen Gerichtsstand im Zuge des Untersuchungsausschusses, der den Luftangriff auf einen Tanklaster nahe Kundus mit vielen zivilen Todesopfern untersuchte. Mit den ersten Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte in den 90er Jahren hat sich folgende Praxis herauskristallisiert: Die Staatsanwaltschaft Potsdam, dort ist auch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr ansässig, ist für Straftaten deutscher Soldaten im Ausland zuständig. Zumindest formal. Denn von dort werden die Fälle in der Regel an die Strafverfolgungsbehörden am Wohnort der Betroffenen weitergeleitet. Die Zahl der Verfahren ist trotz des militärischen Engagements der Bundeswehr im Kriegsgebiet Afghanistan überschaubar. Im Jahr 2011 wurde in 26 Fällen ermittelt.

Dennoch hält die Regierungsmehrheit eine Umstrukturierung für dringend geboten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begründete den Vorstoß ihres Hauses unter anderem mit dem Ziel, „langwierige Zuständigkeitsprobleme“ bei Prozessen gegen Soldaten zu beenden. Wie sich am Mittwoch bei den Beratungen der Bundestagsausschüsse für Justiz und Verteidigung über den Gesetzentwurf für die Zentralisierung zeigte, steht die Koalition geschlossen hinter der Ministerin. Die SPD allerdings, die zuvor der Regierungsinitiative wohlwollend gegenüberstand, votierte in den Ausschüssen gegen die Vorlage.

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Katja-Keul: "Das wäre ein Novum."

„Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf am Donnerstag im Bundestag eine Mehrheit findet“, sagte denn auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Katja Keul gestern unserer Zeitung. Keul, Mitglied des Verteidigungsausschusses, bedauert dies. „Ich halte es für falsch und schädlich, ein Sondergericht für eine bestimmte Berufsgruppe einzurichten. Das wäre ein Novum.“ Zudem gebe es keine Belege dafür, dass Strafverfahren, bei denen es um Delikte von Soldaten im Ausland geht, länger dauern als andere Prozesse. Keul: „Die Probleme bei Verfahren dieser Art ergeben sich ja nicht aus der Rechtslage, sondern aus der Schwierigkeit, an den Einsatzorten Ermittlungen zu führen und Beweise zu sichern.“

Es spricht jedoch alles dafür, dass sich ab dem Frühjahr 2013 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten mit Schwierigkeiten dieser Art befassen wird.

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