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München
03.03.2015

Mindestlohn: Ausnahmeregelung für Wiesn-Wirte

Wiesn-Wirte haben eine Ausnahmeregelung für den Mindestlohn erreicht. Dadurch können Bedienungen die 16 Tage durcharbeiten.
Foto: Marc Müller (dpa)

Sozialministerin Emilia Müller hat sich mit Wiesn-Wirten auf eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn geeinigt. Die soll lange Arbeitszeiten während des Oktoberfests ermöglichen.

Wiesn-Wirte sind mit den Folgen des Mindestlohns nicht einverstanden. Sie protestieren nicht gegen die Höhe des Lohns, aber gegen die neuen Regeln für die Arbeitszeiten. Demnach müssten die Angestellten nämlich nach sechs Arbeitstagen immer einen freien Tag bekommen.

Laut den Wirten wollen die Bedienungen auf dem Oktoberfest aber die 16 Tage durcharbeiten, um sich mit dem Geld beispielsweise das Studium zu finanzieren. Um eine Lösung für dieses Problem zu finden, haben sich die Wirte am heutigen Dienstag mit der bayerischen Arbeitsministerin Emilia Müller getroffen.

Wirte sind zufrieden mit der Lösung

Nach dem Treffen verkündete das bayerische Arbeitsministerium eine Ausnahmeregelung für die Wiesn-Wirte. Die Angestellten dürfen dadurch die 16 Tage des Oktoberfestes durcharbeiten. Ihnen stehen als Ausgleich zwar drei freie Tage zu - die dürfen sie aber vor oder nach dem Fest nehmen.

Im Klartext heißt das, dass die Bedienungen künftig 19 statt 16 Tage bei den Wirten angestellt sind. Die 16 Tage während der Wiesn arbeiten sie - direkt davor oder danach haben sie frei.

Toni Roiderer,  Sprecher der Münchner Wiesn-Wirte zeigte sich mit dem Ergebnis des Gespräches zufrieden: „Wir sind der Bayerischen Staatsregierung sehr dankbar dafür, dass wir gemeinsam eine praktikable Lösung gefunden haben.“ AZ

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