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Regensburg
21.02.2013

Mollath-Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Richter

Seit sieben Jahren sitzt der 57 Jahre alte Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie.
Foto: SWR/Report Mainz dpa

Der Anwalt von Gustl Mollath hat beim Landgericht Regensburg ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Er erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Nürnberger Justiz.

Seit sieben Jahren sitzt der 57 Jahre alte Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Verknüpft mit schweren Vorwürfen gegen die Nürnberger Justiz hat Mollaths Anwalt Gerhard Strate jetzt beim Landgericht Regensburg ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt.

Anwalt: Richter hat "Sachverhalte verfälscht"

Er wirft dem früheren Vorsitzenden der 7. Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth unter anderem mehrfache Rechtsbeugung vor. Auch habe der Richter, der 2006 den Fall Mollath verhandelt habe, "Sachverhalte verfälscht", betonte der Anwalt nach Einsicht der Gerichtsakten. Die Nürnberger Justiz wollte dazu am Donnerstag zunächst nicht näher Stellung nehmen.

Insgesamt listet der Jurist zehn "Amtspflichtverletzungen" der Nürnberger Justizbehörde auf. So sei Mollath nach seiner Festnahme im Februar 2006 drei Wochen lang über den Grund seiner Festnahme im Unklaren gelassen worden. Laut Gesetz hätte er aber bereits einen Tag danach dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden müssen, betont der Anwalt in seinem 140-seitigen Wiederaufnahmegesuch. Auch blieben mehrfach Beschwerden Mollaths, etwa gegen Einschränkungen beim Hofgang, unbearbeitet.

Verteidiger wirft dem Gericht Vorsatz vor

Außerdem habe der Richter laut Strate gegen die Strafprozessordnung verstoßen, als er es ablehnte Mollaths Pflichtverteidiger gegen einen von ihm ausgewählten Anwalt zu ersetzen. Da der Pflichtverteidiger zugleich ein Zeuge der Staatsanwaltschaft gewesen sei, hätten in seinem Fall klar erkennbare Interessenkollisionen bestanden.

Auch sei er bei seinem Studium des Urteils vom August 2006 auf "wenigstens drei unmittelbare Verfälschungen von Sachverhalten gestoßen", schreibt Mollaths Verteidiger. "Angesichts der Evidenz dieser Fälschungen drängt es sich auf, dass sie bewusst, also mit Vorsatz geschehen seien", kritisiert Strate. "Eine dieser Fälschungen treffen ein zentrales Element in der Beweisführung des Landgerichts Nürnberg-Fürth", betont er.

Generalstaatsanwalt will die Vorwürfe prüfen

Zudem seien inzwischen neue Erkenntnisse aufgetaucht, die Mollaths umstrittene Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank bestätigt hätten. Der Anwalt verwies dabei auf einen im vergangenen Jahr aufgetauchten Revisionsbericht der HypoVereinsbank. Dieser belege, dass es tatsächlich zu größeren Schwarzgeldverschiebungen des Bankhauses in die Schweiz gekommen sei. Auch habe sich inzwischen herausgestellt, dass ein mit dem Fall Mollath befasster psychiatrischer Gutachter geschäftlich eng mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Vermögensanlage-Abteilung der HypoVereinsbank eng verbunden gewesen sei.

Weiter betonte Strate, sein Gesuch ersetze keineswegs einen Wiederaufnahmeantrag, den derzeit die Staatsanwaltschaft Regensburg im Fall Mollath vorbereite. Er gehe vielmehr davon aus, dass sich beide Gesuche ergänzten.

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich wollte zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgeben. Die in Strates Wiederaufnahmeantrag erhoben Vorwürfe müssten erst eingehend geprüft werden, sagte er der dpa. Das könne sich über mehrere Tage hinziehen. Sollten die Vorwürfe berechtigt sein, werde das Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auslösen, fügte Nerlich hinzu.

Die Hintergründe des Fall Mollath

Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Mehrere Gutachter haben ihm Gefährlichkeit bescheinigt. Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft leitete keine Ermittlungen ein, doch eine vor kurzem bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche Vorwürfe. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) veranlasste Ende November, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird.  dpa/AZ

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