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Justiz
14.05.2013

Mollath-Panne: Zwangseinweisung wegen Personalmangel?

Zu Unrecht in der Psychatrie? Gustl Mollath soll Opfer einer Panne der Justiz und Steuerfahnung geworden sein.
Foto: David Ebener (dpa)

Seit 2006 sitzt der Nürnberger Gustl Mollath zwangsweise in der Psychiatrie. Zu Unrecht? Der Untersuchungsausschuss bringt eine erste Erklärung.

Im Fall Gustl Mollath haben fehlende Unterlagen, Arbeitsüberlastung und die Vielzahl unbegründeter Denunziationen im Jahr 2003 zu einer folgenschweren Panne in der Nürnberger Steuerfahndung beigetragen. Wie am Dienstag aus den Vernehmungen der ersten Zeugen im Mollath-Untersuchungsausschusses  des Landtags hervorging, litt die Nürnberger Steuerfahndung 2003 ebenso wie heute unter dünner Personaldecke und hohem Arbeitsanfall. Außerdem seien 95 Prozent der Anzeigen ohnehin unbegründet, argumentierte der Steuerfahnder Klaus Schreiber, der 2003 die Anzeige Mollaths zu den Akten gelegt hatte. Die durchschnittliche Arbeitsbelastung seien 500 Fälle im Jahr.

Außerdem fehlten den Nürnberger Steuerfahndern damals sowohl 106 Seiten, die Mollath selbst verfasst hatte, als auch ein Revisionsbericht der HypoVereinsbank, der Mollaths Vorwürfe in Teilen bestätigte. Das sagte Roland Jüptner, der Chef des Landesamts für Steuern.

Fehlende Dokumente führten zu Mollaths Zwangseinweisung in die Psychatrie

Mollath ist seit 2006 gegen seinen Willen zwangsweise in der Psychiatriei untergebracht. Er hatte Ende 2003 Strafanzeige wegen vermuteter Schwarzgeldverschiebungen seiner Frau für ihre HVB-Kunden erstattet. Diese Anzeige war Ergebnis eines bitteren Rosenkriegs des Ehepaars Mollath: Seine Frau hatte ihn vorher wegen Körperverletzung angezeigt. Das Strafverfahren lief bereits, das 2006 zu Mollaths Einweisung in die Psychiatrie führte.

Das zusätzliche Konvolut von 106 Seiten, in denen er neben Gedanken über den Weltfrieden und Briefen an den Papst auch Einzelheiten zu den Schwarzgeldgeschäften nannte, hatte Mollath aber gar nicht an die Finanzbehörden geschickt, nur dem Gericht präsentiert. Die Steuerfahndung wusste zwar, dass das Dokument existierte - hatte es aber auch nicht vom Gericht angefordert. "Alles hätte man haben können, wenn man genau hingeschaut hätte", kritisierte Grünen-Fraktionschef Martin Runge.

Mollath-Panne: Stress bei der Steuerfahnung führte zu Fehlurteil

Der Finanzbeamte Schreiber hatte die Sache damals abgelegt und Mollath als Spinner eingestuft. "Bei dem Zeitdruck, den Sie haben, können Sie keine juristische Feinarbeit leisten", sagte der Steuerfahnder. "Die größten Schwünge an solchen Anzeigen kommen nach Feiertagen, nach dem Motto: Draußen regnet's, ich habe nix tun - Mensch, ich ruf die Steuerfahndung an!"

Der Finanzbeamte hatte sich damals auch bei Gericht über Mollath erkundigt. "Mir ging's draum, Bestätigung zu kriegen, dass der Herr Mollath eventuell geistig nicht normal ist." Der zuständige Richter ließ ausrichten, Mollath sei ein Querulant, woraufhin Schreiber Mollaths Anzeige zu den Akten legte. Der Anruf des Richters habe aber nicht den Ausschlag gegeben, sagte Schreiber. "Ich hätte die gleiche Entscheidung auch ohne den Anruf getroffen, weil das (Mollaths) Schreiben so wirr war und nicht nachprüfbar." Auch der damalige Dienstellenleiter Wolfgang Kummer erklärte, nach seinem Eindruck habe Mollath "Gott und die Welt" anzeigen wollen. Landesamt-Chef Jüptner betonte, 2003 hätten "wichtige Bausteine" gefehlt.

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