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Augsburg
29.05.2013

Mord an Parkhaus-Millionärin: Prozess soll neu aufgerollt werden

Der Angeklagte Benedikt Toth (rechts), aufgenommen 2008 im Schwurgericht München (Oberbayern) im Sitzungssaal. Für den Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin ist der angeklagte Neffe des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Münchner Schwurgericht sah auch eine besondere Schwere der Schuld.
Foto: Tobias Hase, dpa

Benedikt Toth soll seine Tante, eine Parkhaus-Millionärin, getötet haben. Freunde glauben fest an seine Unschuld, der Anwalt auch. Er will den Prozess in Augsburg neu aufrollen.

Wenn Richter ein Urteil verkünden, ist das selten das Ergebnis einer zwingenden Beweisführung. Oft genug wird aus ungezählten Puzzleteilen eine Indizienkette zusammengesetzt, die dem unbeteiligten Beobachter suggerieren soll, dass es anders gar nicht gewesen sein kann. Ob das die Wahrheit ist, bleibt häufig offen.

Selten aber kommt es bei einem Urteil zu solchen Tumulten wie im Fall der ermordeten Münchner Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer. „Jeder Satz ist falsch“, schrie der Verurteilte, Benedikt Toth. Zuschauer verließen unter lautem Protest den Saal, sogar der Verteidiger. Die Entscheidung nach spektakulären 93 Verhandlungstagen lautete: lebenslang und besondere Schwere der Schuld; das bedeutet mehr als 20 Jahre Haft. Der Neffe soll seine reiche Tante aus Habgier erschlagen haben. Das war am 12. August 2008. Im Jahr darauf verwarf der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet. Manfred Götzl, dem damaligen Vorsitzenden des Münchner Schwurgerichts, der jetzt im NSU-Prozess von sich reden macht, war wieder einmal ein unanfechtbares Urteil gelungen.

"Bence" sitzt seit sieben Jahren im Gefängnis

Der gebürtige Ungar Benedikt Toth, 38, den alle nur „Bence“ nennen, sitzt seit sieben Jahren im Gefängnis. „Er ist unschuldig“, sagen seine Freunde. „Er ist unschuldig“, sagt sein Verteidiger Peter Witting. Nun beschäftigt der Fall Böhringer erneut ein Gericht. Der Anwalt hat beim Landgericht Augsburg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht. Der Jurist und der Freundeskreis wollen erreichen, dass der Prozess gegen Bence Toth neu aufgerollt wird. Witting sagt, der "aufgeblähte Indizienring" des Münchner Schwurgerichts sei inzwischen vollständig zerstört. Die Staatsanwaltschaft spricht sich dafür aus, den Antrag als unbegründet abzuweisen, sagt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Es gebe keine entscheidenden neuen Fakten.

14 Indizien hatte das Gericht in München gesammelt. Zusammengenommen würden sie keinen Zweifel an der Täterschaft lassen. Bence, der Lieblingsneffe von Charlotte Böhringer, soll die Tat begangen haben, weil er fürchtete, enterbt zu werden. Laut Götzl hat er seiner Tante verschwiegen, dass er sein Jurastudium abgebrochen hatte. Die kinderlose Dame hatte geplant, Bence zum Geschäftsführer ihrer Firma zu machen – wenn er erst sein Jurastudium beendet hat. Mordete er, weil die Tante nichts von seinem Scheitern erfahren sollte?

Täter schlug 24 Mal auf den Kopf des Opfers ein

Bei schneller Betrachtung spricht einiges dafür, dass Benedikt Toth seine Tante tatsächlich mit 24 Schlägen auf den Kopf getötet hat. Nach der Tat fanden die Ermittler bei ihm vier 500-Euro-Scheine, die er dem Opfer geraubt haben soll. Am Tatort wurden DNA-Spuren von ihm gefunden – am Testament, an einem Portemonnaie und am Blazer der Toten. Und der Lieblingsneffe wusste, wann Charlotte Böhringer ihre Penthouse-Wohnung über dem Parkhaus im Münchner Glockenbachviertel verlassen würde, um wie immer am Montagabend zu ihrem Stammtisch zu gehen. Zu diesem Zeitpunkt geschah der Mord.

Viele Indizien sind zweideutig

Doch viele Indizien sind zweideutig. „Sie können belastend oder entlastend gewertet werden“, sagt Anwalt Peter Witting. Beispiele:

  • Händigkeit Laut Urteil soll Bence Toth die 24 Schläge mit rechts ausgeführt haben. Toth ist Linkshänder. Die Erklärung des Gerichts: Er habe seine linke Hand gebraucht, um die Tür aufzuhalten, während er auf seine Tante einschlug.
  • Studienabbruch Laut Urteil soll die Tante nichts vom Studienabbruch gewusst haben. In einem Zivilprozess nach dem Strafurteil widersprechen Zeugen. Charlotte Böhringer habe das gewusst und sei nicht begeistert gewesen. Das würde das vom Schwurgericht angenommene Tatmotiv erschüttern.
  • DNA-Spur Auf dem Blazer der Toten wurde eine DNA-Spur des Neffen gefunden. Offen ist aber, wann und unter welchen Umständen die Spur entstanden ist. Eine Nachuntersuchung förderte weitere DNA-Spuren Toths zutage. Sie könnten sich aus dem regelmäßigen Kontakt mit der Tante erklären.
  • Fall Ursula Herrmann An einem Glas in Böhringers Spülmaschine und an einer Kommode wurden DNA-Spuren  eines unbekannten Mannes gefunden. Die spektakuläre Wendung: Dieselbe Spur haftete an einer Schraube im Fall Ursula Herrmann. Das zehnjährige Mädchen war 1981 in Eching am Ammersee entführt und in einer Kiste im Wald vergraben worden, wo es erstickte. Die Schraube steckte an dieser Kiste. Ein unbekannter Dritter? Im Böhringer-Urteil heißt es, die DNA-Spuren in der Wohnung hätten „keinen unmittelbaren räumlichen Bezug zur Tat“. Die Spur ist bis heute nicht geklärt.

Benedikt Toths Freunde sind überzeugt, dass mit dem Urteil etwas schiefgelaufen ist. „Auch aus objektiver Sicht gibt es Zweifel, und wenn es Zweifel gibt, muss der Angeklagte freigesprochen werden“, sagt Jochen Pirnat. Die Freunde kennen ihren Bence teils seit Schultagen. Für sie ist unvorstellbar, dass er einen Menschen getötet haben soll. Und sie kämpfen für ihn, haben die Bürgerinitiative „Pro Bence“ gegründet.

Im Juni startet die Internetseite probence.de

Begleitend zum Wiederaufnahmeantrag des Anwalts wollen sie den Fall auch in der breiten Öffentlichkeit wieder zum Thema machen. Für 6. Juni laden sie zu einer Pressekonferenz nach München, wo neben Anwalt Witting auch die Verlobte von Bence Fragen beantworten will. Am selben Tag startet die Internetseite probence.de offiziell. Dort ist jetzt schon das Zitat von Ermin Brießmann zu lesen, der Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht war. Er hat den Fall geprüft, danach Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt und gesagt: „Das Urteil ist ein Fantasieprodukt. Man kann kaum glauben, dass das von Juristen geschrieben ist.“

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