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  3. München: Mordprozess gegen Stalker beginnt wegen Hungerstreik mit Verspätung

München
13.09.2017

Mordprozess gegen Stalker beginnt wegen Hungerstreik mit Verspätung

Der wegen Mordes angeklagte mutmaßliche Stalker Roland B. (46) steht - trotz Hungerstreik - vor seinem Rechtsanwalt Maximilian Müller in einem Gerichtssaal im Landgericht München.
Foto: Matthias Balk, dpa

Ein Stalker tritt in den Hungerstreik. Der Grund? Er fühlt sich vom Gericht ungerecht behandelt. Der Mordprozess gegen den Angeklagten beginnt deshalb mit mehrstündiger Verspätung.

Der Angeklagte nimmt seit dem 17. August keine feste Nahrung mehr zu sich und leidet dadurch unter Kreislaufproblemen, Konzentrationsschwierigkeiten und Müdigkeit. Deshalb hatte sich der 46-Jährige selbst für verhandlungsunfähig erklärt. Nachdem Ärzte jedoch bescheinigten, dass er dem Prozess folgen könne, verlas der Staatsanwalt vor dem Landgericht München I gegen Mittag die Anklage. 

Demnach wollte der Architekt das Ende seiner Beziehung zu einer Frau, mit der er ein Jahr lang zusammen war, nicht hinnehmen. Jahrelang stellte er ihr nach, weshalb die Ex-Partnerin mehrere Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkte. Im Jahr 2014 verurteilte ihn das Amtsgericht München wegen Nachstellung zu einer Geldstrafe. Dennoch soll der Angeklagte die Frau weiterhin bedrängt haben.

Mordopfer erlitt 18 Messerstiche

Zwei Tage vor einer erneuten Gerichtsverhandlung wegen Stalkings im August 2016 soll er die Frau im Hauseingang eines Münchner Wohnhauses mit einem Messer erstochen haben. Das Opfer erlitt mindestens 18 Stiche in den Oberkörper und verblutete. Der Angeklagte floh und wurde nach drei Monaten in Spanien gefasst. Im November 2016 wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Angeklagter verweigert sich dem Verfahren

Zu Prozessbeginn wollte sich der 46-Jährige weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen äußern. Er erklärte den Richtern, dass er sich dem Verfahren "verweigere", weil ihn das Gericht um "die Möglichkeit einer reellen Verteidigung" gebracht habe. So habe er nicht auf seinen Computer zugreifen dürfen. Außerdem habe man seinem Wunsch nach einem neuen Pflichtverteidiger nicht entsprochen. Zu seinem Protest gehöre auch der Hungerstreik. dpa/lby

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