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  3. München: Was wusste der Waffenhändler vom geplanten Amoklauf?

München
30.07.2017

Was wusste der Waffenhändler vom geplanten Amoklauf?

Bei dem Amoklauf im Münchner Olympia-Einkaufszentrum vor einem Jahr wurden neun Menschen und der Schütze selbst erschossen.
Foto: Tobias Hase, dpa (Archiv)

Der Waffenhändler, bei dem der Münchner Amokläufer seine Tatwaffe gekauft hatte, soll von dessen Tötungsabsichten gewusst haben. Das berichtet ein Mithäftling bei einer Vernehmung.

Der Mann, der dem Münchner Amokläufer die Tatwaffe verkauft haben soll, hat womöglich doch von dessen Tötungsabsichten gewusst. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte auf Anfrage, ein Mithäftling habe bereits vergangenen April "sinngemäß von derartigen Äußerungen" des mutmaßlichen Waffenhändlers berichtet. Der Prozess gegen ihn soll am 28. August vor dem Münchner Landgericht beginnen. Er ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Tötung angeklagt.

Münchner Amoklauf: Mutmaßlicher Waffenhändler aus Hessen

Der 18-jährige Amokschütze David S. hatte vor einem Jahr vor dem Olympia-Einkaufszentrum in München neun Menschen und dann sich selbst erschossen. Er galt als rechtsextrem orientiert. Als Motiv sehen die Ermittler aber bisher nur private Kränkung. Der angeklagte mutmaßliche Waffenhändler stammt aus Hessen, wo David S. die Tatwaffe gekauft haben soll. Auf seine Spur kamen die Ermittler bei Recherchen in abgeschotteten Internetforen.

Der Mithäftling soll in einer Polizeivernehmung gesagt haben, er habe den mutmaßlichen Waffenhändler Philipp K. während der U-Haft kennengelernt. Dieser habe erzählt, dass ihm David S. beim Waffenkauf sinngemäß sagte, er wolle Menschen mit Migrationshintergrund erschießen. Dabei soll er potenzielle Opfer mit einer rassistisch-abfälligen Vokabel bezeichnet haben, wie es im Vernehmungsprotokoll heißt, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft noch einen Bericht des Bayerischen Rundfunks mit der Aussage dementiert, sie habe "keine Anhaltspunkte dafür, dass der Waffenhändler Kenntnis von der geplanten Tat hatte". dpa

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