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München
20.02.2018

Mutmaßliches IS-Mitglied vor Gericht - Bub als Kindersoldat trainiert?

Abdulhadi B., unter Terrorismusverdacht stehender Medizinstudent aus Syrien in Würzburg (rechts) mit Anwalt Wolfgang Kunkel.
Foto: Manfred Schweidler

Ein 27-Jähriger kommt von Syrien nach Würzburg, um Medizin zu studieren. Doch stattdessen soll Terror sein Handwerk gewesen sein.

Er kam als Medizinstudent nach Würzburg. Doch nun muss sich der Syrer Abdulhadi B. bis Ende März vor dem 9. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts als mutmaßlicher islamistischer Terrorist verantworten.

Spätestens seit Anfang 2014 habe sich der Angeklagte der Ideologie des Islamischen Staates (IS) unterworfen, heißt es in der achtseitigen Anklage. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem heute 30-Jährigen vor, 2015 einen Bombenanschlag auf eine Synagoge in Berlin vorbereitet zu haben. Details der Anschlagsplanungen oder mögliche Kontakte zu IS-Hintermännern enthält die Anklageschrift jedoch nicht. Zwischen März 2014 und Juli 2016 soll er in fünf Fällen von Würzburg aus versucht haben, andere Personen zu drängen, in Syrien einen Selbstmordanschlag zu begehen - darunter auch seine damalige Lebensgefährtin.

Dem aus einer anderen Beziehung stammenden siebenjährigen Sohn der Frau soll der Würzburger Student zudem 2015 laut Anklage zumindest zehn IS-Videos vorgeführt haben, „die zeigten, wie andere Kinder für den IS kämpfen, auf andere Menschen schossen und selbst erschossen wurden“. Auch habe er nach IS-Manier den Jungen „aus einer rohen und gefühllosen Gesinnung heraus“ mit einem Holzstock auf den Bauch geschlagen, „um das Kind für einen Einsatz beim IS zu trainieren“.

Der Mann wurde in Würzburg wegen Körperverletzung verurteilt

Weil er sich 2016 wegen gewalttätiger Angriffe auf die inzwischen von ihm getrennt lebende Frau vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten musste, soll Abdulhadi B. zudem eine Person in Syrien aufgefordert haben, dort den Onkel des Ex-Mannes der früheren Freundin „zu enthaupten oder enthaupten zu lassen“. Dies habe er mit der falschen Behauptung begründet, der Onkel helfe feindlichen Mächten, Bombenziele zu finden. Der eigentliche Grund sei aber gewesen, sich an seiner Ex-Freundin zu rächen, so die Anklage.

Zudem soll er gedroht haben, die Frau mit einem Messer umzubringen, sollte sie ihre Strafanzeige wegen Körperverletzung nicht zurücknehmen. Die Bedrohte hielt an dem Strafantrag jedoch fest – und Abdulhadi B. wurde im Oktober 2016 vom Amtsgericht Würzburg wegen Körperverletzung zu fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Abdulhadi B. schildert vor Gericht den Lauf seines Lebens

In München muss er sich nun unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung sowie der „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ dem möglichen Bombenanschlag – verantworten. Zur Sache wollte sich der Angeklagte zum Prozessauftakt nicht äußern. „Ich kann aber sagen, dass er die Tatvorwürfe weitgehend bestreitet“, erklärte sein Pflichtverteidiger Achim Groepper. Sein Mandant werde zudem „die Verteidigung inhaltlich zum Teil selbst in die Hand nehmen“. Er identifiziere sich nicht „mit den gesteckten Zielen des Angeklagten“, erklärte der Anwalt vorsorglich: „Das tue ich nie.“ Dessen Ideologie sei aber „nicht nur IS-orientiert – da gibt es weitere Einflussmöglichkeiten“.

Der Angeklagte selbst schilderte seinen Lebenslauf. So sei er in Syrien bereits als Jugendlicher und später als Mathematik-Student mehrfach verhaftet und gefoltert worden. 2012 kam er deshalb zunächst nach Berlin. Auch dort sei er von Mitgliedern des syrischen Geheimdienstes verprügelt worden. Sein Medizinstudium habe er ab April 2014 in Würzburg aufgenommen, weil ein guter Kumpel dort studiert hatte. Hass gegen Andersgläubige habe in seinem Elternhaus nie eine Rolle gespielt, beteuerte er. Es passiere ihm aber „immer wieder, dass eine kleine Sache aufgebauscht wird – so wie heute auch hier“.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.02.2018

Schon die Strafdaten gegen seine Partner sollten dazu ausreichen solche Typen schnellstens auszuweisen. Wenn es die derzeitge Gesetzeslage nicht hergibt, müßte daß schnellstens geändert werden! Nur welche Regierung (sollten wir mal eine haben) ist willens und in der Lage!