Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Augsburg: Mutter ließ Baby fast verhungern: Richter findet deutliche Worte

Prozess in Augsburg
30.06.2016

Mutter ließ Baby fast verhungern: Richter findet deutliche Worte

Späte Reue: Sindy P. vor Gericht.
Foto: Peter Fastl

Sindy P. ließ ihren Sohn fast verhungern. Der Richter spricht in Augsburg von einem "erschreckenden Verfahren" - und verhängt eine härtere Strafe als vom Staatsanwalt gefordert.

Während des Prozesses hat sie immer wieder geweint. Als der Richter das Urteil verkündet, blickt die Angeklagte starr geradeaus. Sindy P. hat ihr Baby fast verhungern lassen und muss sieben Jahre in Haft. Das Landgericht Augsburg verurteilt die fünffache Mutter wegen versuchten Totschlags. „Sie nahm den Tod ihres Kindes billigend in Kauf“, sagt der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er spricht von einem „erschreckenden Verfahren“.

Säugling kam in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus

Die 29-Jährige habe den acht Monate alten Säugling wochenlang vernachlässigt und nicht ausreichend ernährt. „Mir tut das alles schrecklich leid. Ich wollte meinem Kind nicht schaden“, beteuerte die Angeklagte in ihrem Schlusswort unter Tränen. Doch ihre Erklärung zum Prozessbeginn, sie habe die dramatische Lage ihres Babys nicht bemerkt, nennt der Richter „blanken Unsinn“: Die Bilder des Säuglings, der sich in einem „erbärmlichen Zustand“ befand und nur noch aus Haut und Knochen bestand, hätten ihn schockiert. Die Frau aus Augsburg hat fünf Kinder von vier verschiedenen Männern. Während die beiden ältesten Söhne bei ihrem Vater leben, blieben die drei jüngeren Kinder bei ihr. Doch über Wochen hinweg wurden sie vernachlässigt, weil die Mutter überfordert war.

Der Säugling war so schlecht versorgt, dass er im Mai 2015 in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus kam. Sehendes Auges habe seine Mutter ihn „verkommen lassen“, sagt der Richter. „Dem Jungen ging es so schlecht, dass ihm die Kraft zum Schreien fehlte.“ Die Ärzte konnten dem nur 3950 Gramm schweren Baby gerade noch das Leben retten. Die beiden älteren Kinder, ein fast zweijähriger Bub und ein vierjähriges Mädchen, waren ebenfalls unterernährt und mussten medizinisch behandelt werden.

Der Anklagevorwurf lautete ursprünglich auf versuchten Mord. Weil kein Mordmerkmal festzustellen war, entschied das Gericht auf versuchten Totschlag. Im Strafmaß liegt es noch über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hat sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigerin sprach sich für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung aus.

Sozialarbeiterin fiel das dramatische Untergewicht des Babys nicht auf

Der Prozess hat auch Versäumnisse beim Augsburger Jugendamt offenbart. Bei der Behörde war die fünffache Mutter bekannt. Es gab konkrete Hinweise darauf, dass ihre Kinder zu dünn waren. Zwei Wochen bevor die drei Kinder in Kliniken kamen, war deshalb eine Sozialarbeiterin im Auftrag des Amtes in der Wohnung der Familie. Ihr fiel das dramatische Untergewicht des Babys aber nicht auf, weil sie sich das Kind offenbar gar nicht richtig angeschaut hat.

Gegen zwei vom Jugendamt beauftragte Fachkräfte hat die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, wurden die Verfahren inzwischen eingestellt – in einem Fall wegen erwiesener Unschuld und im zweiten Fall, weil kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte. Birgit Ellinger, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.