Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess: NSU: Angehörige der Opfer klagen

Prozess
19.06.2017

NSU: Angehörige der Opfer klagen

Mehrere Familienmitglieder wollen Schadenersatz – weil der Staat die Täter hätte festnehmen können, es aber nicht getan hat.

Während sich der NSU-Prozess in München nach vier Jahren langsam dem Ende nähert, wird in Nürnberg ein zweites Verfahren im Zusammenhang mit der rassistisch motivierten Mordserie vorbereitet. Zwei Familien haben den Staat auf Schadenersatz verklagt – Angehörige der beiden NSU-Mordopfer Enver Simsek und Ismail Yasar, die mutmaßlich beide in Nürnberg von den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen wurden.

Einer der Kläger ist Abdulkerim Simsek. Er war noch ein Kind, als sein Vater am 9. September 2000 ermordet wurde. Ein Bild habe sich seitdem in seinem Gedächtnis festgesetzt: „Wie mein Vater schwer verletzt auf der Intensivstation im Krankenhaus lag, mit den Schussverletzungen“, schildert er. „Wie man uns gesagt hat, dass er sterben wird.“ Schon zu Jahresbeginn hat Simsek gemeinsam mit seiner Mutter und seiner Schwester vor dem Landgericht Nürnberg die Klage gegen den Staat eingereicht, genauer: gegen den Freistaat Bayern, den Freistaat Thüringen und die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um 50000 Euro für jedes Familienmitglied. Dasselbe fordert die Familie Yasar. Das Nürnberger Gericht bestätigt, dass beide Klagen „anhängig“ sind. „Erst haben Nazis unser Leben zerstört, weil der Staat uns nicht schützen konnte oder wollte“, begründet Simsek seinen Schritt. „Und dann hat uns der Staat noch einmal verraten“, sagt er und meint damit die Polizisten, die seine Familie verdächtigten und seiner Mutter vorgaukelten, sein Vater habe ein Doppelleben mit einer Geliebten geführt – frei erfunden, wie sich herausstellte und inzwischen im Aktenbestand des Münchner NSU-Prozesses nachzulesen ist.

Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, der beide Familien vertritt, wirft in den Klageschriften staatlichen Stellen vor, sie hätten das untergetauchte NSU-Trio – Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe – im Jahr 1998, spätestens aber 2000 verhaften können. Das hätten die Behörden aber versäumt. Außerdem habe der Staat mehrere hunderttausend Euro an V-Leute ausbezahlt, die mit dem Geld die Terroristen unterstützt hätten. Nach den Morden hätten die Ermittler die Opferfamilien oder deren Umfeld verdächtigt. „Unsere Klage stützt sich auf die Erkenntnisse zahlreicher Untersuchungen, etwa von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, und natürlich auch aus der Beweisaufnahme im NSU-Prozess“, sagt Daimagüler.

Die Klagen der Familien Simsek und Yasar werden wohl nicht die einzigen bleiben. Auch ein Angehöriger des in Rostock von Mundlos und Böhnhardt ermordeten Mehmet Turgut hat seinen Anwalt Bernd Behnke mit einer Klage beauftragt. Behnke sagte, er warte zunächst das Ende des NSU-Prozesses ab. Eine Amtshaftungsklage vor einem deutschen Gericht schätzt er als „sehr schwierig“ ein. „Aber“, so Behnke, „es gibt auch die Möglichkeit, vor ein ausländisches Gericht zu ziehen und dort den deutschen Staat zu verklagen.“ Er denke dabei an ein türkisches Gericht. Auch Daimagüler plant weiter: „Wir werden notfalls alle Instanzen ausschöpfen.“ Christoph Lemmer, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.