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  3. NSU-Terror: Beate Zschäpe will nicht nach Aichach ins Gefängnis

NSU-Terror
18.01.2019

Beate Zschäpe will nicht nach Aichach ins Gefängnis

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe wurde im vergangenen Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt.
Foto: Tobias Hase, dpa (Archiv)

Plus Die NSU-Terroristin will ihre lebenslange Haft lieber in Chemnitz absitzen. Sie hat grundsätzlich ein Recht dazu. Es gibt aber auch eine politische Komponente.

Die letzte national und sogar international bekannte „Aichacherin“ ist vor zwölf Jahren aus dem Frauengefängnis ausgezogen. Brigitte Mohnhaupt verließ Ende März 2007 unter enormem Medieninteresse und mithilfe eines Ablenkungsmanövers dennoch völlig unbemerkt mitten in der Nacht nach insgesamt 24 Jahren in Haft das Baudenkmal in der Münchener Straße. Die frühere RAF-Terroristin galt im „Deutschen Herbst“ vor über vier Jahrzehnten als gefährlichste Frau des Landes und lebt heute unter geändertem Namen, anonym und zurückgezogen.

Die letzte bekannte Terroristin in Aichach war Brigitte Mohnhaupt von der RAF

Ob in diesem Jahr wieder eine international bekannte Terroristin in der JVA einzieht, ist derzeit offen. Sie heißt Beate Zschäpe, ist als Mittäterin des mörderischen NSU politisch diametral entgegengesetzt gestrickt wie Mohnhaupt und im Juli vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet in der Regel deutlich mehr als 20 Jahre Haft. Dem Vernehmen nach möchte Zschäpe, 44, aber nicht bis ins Rentenalter in einer Zelle in Altbayern leben. Sie würde ihre Strafe lieber in ihrer Heimat in Ostdeutschland absitzen und hat einen Antrag gestellt. Zschäpe stammt zwar aus Thüringen, das Nachbarland Sachsen übernimmt allerdings laut einer Vereinbarung der beiden Länder den Frauenstrafvollzug in der Haftanstalt in Chemnitz. Zwischen den Justizministerien der Bundesländer Bayern und Sachsen laufen derzeit „Gespräche über eine mögliche Verlegung“, bestätigte Martin Bauer, Sprecher des bayerischen Justizministeriums, am Freitag auf Anfrage.

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21.01.2019

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