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NSU-Prozess
31.07.2014

NSU-Ermittler verhörten falschen Verdächtigen

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, betritt das Oberlandesgericht in München.
Foto: Peter Kneffel/Archiv (dpa)

Bei den NSU-Ermittlungen sind die Fahnder auf eine falsche DNA-Spur hereingefallen. Stundenlang befragte sie einen Ex-Geliebten von Beate Zschäpe. Dabei war alles eine Verwechslung.

Im NSU-Prozess hat ein Fahnder des Bundeskriminalamts eine Ermittlungspanne offengelegt. So seien DNA-Spuren an einem Rückzugsort des Terrortrios fälschlicherweise einem mutmaßlichen Komplizen zugeordnet worden, sagte er am Donnerstag. Der Mann sei in einem Verhör elf Stunden lang mit den Vorwürfen konfrontiert worden.

Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe abgelehnt

Später habe sich aber herausgestellt, dass die DNA von einem Labormitarbeiter der Polizei stammte. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag außerdem einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den kompletten Staatsschutzsenat zurück.

Die DNA-Spuren fanden die Ermittler auf einer Überwachungskamera, die das NSU-Trio installiert hatte. Mit einer Wahrscheinlichkeit von "99,85 Prozent" sei die Spur den beiden minderjährigen Söhne von Zschäpes Ex-Geliebtem zugeordnet worden, erklärte der Fahnder. Daraus habe sich der "relativ heftige Tatvorwurf" ergeben, Zschäpes Ex-Geliebter könne den Kontakt mit dem Terror-Trio bis zum Schluss gepflegt haben.

Elf Stunden lang verhörten Beamte den Ex-Geliebten von Zschäpe

In einer Vernehmung sei der Verdächtige gleich zu Beginn damit konfrontiert worden, erinnerte sich der BKA-Beamte. Man habe schauen wollen, "wie er reagiert" und ob er womöglich "einbricht". Das sei aber nicht passiert. Stattdessen habe der Mann immer wieder beteuert, das Trio seit 1998 nicht mehr gesehen zu haben. Die Vernehmung habe elf Stunden lang gedauert.

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
6 Bilder
Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Erst auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft räumte der Ermittler vor Gericht ein, dass sich letztlich herausgestellt habe, dass die DNA-Spur definitiv nicht von dem Verdächtigten oder seinen Kindern stammte. Es habe sich später herausgestellt, dass ein "wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kriminaltechnik" sie bei der Untersuchung der Kamera hinterlassen habe. dpa

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