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München
15.09.2017

NSU-Prozess: Auch Ralf Wohlleben lehnt die Richter ab

Ralf Wohlleben ist als Beschaffer der NSU-Mordwaffe angeklagt.
Foto: Andreas Gebert, dpa

Der NSU-Prozess nähert sich dem Urteil - wird aber durch Befangenheitsanträge verzögert. Nach André E. lehnt auch Ralf Wohlleben die Richter ab.

Nach den Turbulenzen um den Haftbefehl für den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. hat auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Das bestätigte seine Verteidigerin Nicole Schneiders am Freitag.

Zu den Gründen für Wohllebens Antrag wollte sie sich nicht äußern. Wohlleben ist als mutmaßlicher Beschaffer der NSU-Mordwaffe vom Typ Ceska angeklagt. Auch für ihn fordert die Anklage 12 Jahre Haft. Er sitzt bereits seit bald sechs Jahren in U-Haft.

Zwölf Jahre Haft für André E. und Ralf Wohlleben gefordert

Damit stehen derzeit zwei Ablehnungsanträge gegen den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München an. Auch André E. lehnt die Richter ab. Er war vergangenen Dienstag zunächst in vorübergehenden Gewahrsam, am Mittwoch schließlich in Untersuchungshaft gekommen. Davor hatte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer im NSU-Prozess beendet und überraschend 12 Jahre Freiheitsstrafe für E. gefordert.

E. war nach Darstellung der Anklage der treueste Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds". Er soll Fahrzeuge gemietet haben, mit denen die Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tatorten fuhren und bei der Tarnung des NSU-Trios geholfen haben. Für Beate Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie soll Mittäterin bei der rassistisch motivierten Serie von neun Morden, der Tötung der Polizistin Michèle Kiesewetter und den anderen Straftaten des NSU gewesen sein. dpa, lby

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