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München
10.01.2017

NSU-Prozess: Beate Zschäpe soll wahre Gefühle verborgen haben

Beate Zschäpe soll aus Angst keine Gefühlsregungen vor Gericht gezeigt haben.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, soll auf Anraten ihrer früheren Verteidiger ihre wahren Gefühle vor Gericht verborgen haben. Es gebe noch einen weiteren Grund.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat ihr langes Schweigen und ihre ausbleibenden Gemütsregungen vor Gericht mit der Prozessstrategie ihrer ursprünglichen Verteidiger erklärt. Sie habe vor Gericht ihre "wahren Gefühle" verborgen, ließ die unter anderem wegen zehnfachen Mordes vor dem Oberlandesgericht München angeklagte 42-Jährige am Dienstag von ihrem später ins Verfahren eingestiegenen Verteidiger Mathias Grasel verlesen.

Zschäpe stellte die Aussage vor das bevorstehende psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Henning Saß, der seine Einschätzung im Wesentlichen auf Prozessbeobachtungen stützt und nach dem bekannt gewordenen vorläufigen Gutachten auch auf Zschäpes passive Art eingeht. Das psychiatrische Gutachten dürfte entscheidend für die Frage der Schuldfähigkeit und eine mögliche Sicherungsverwahrung Zschäpes werden.

Angst vor Zusammenbruch

Verteidiger Grasel erklärte, Zschäpe seien erst im Prozess die Auswirkungen der Morde und Anschläge des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) "voll bewusst" geworden. Tatsächlich sei ihr die "zermürbende Schweigestrategie" von ihren drei Altanwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nahegelegt worden, verlas ihr vierter Pflichtverteidiger Grasel. Befreit habe sie sich erst nach ihrer Aussage im Dezember 2015 gefühlt.

Zudem habe Zschäpe sich Gefühlsregungen versagt, weil sie befürchtet habe, im Gerichtssaal zusammenzubrechen. Dieses Verhalten habe sie während der rund 13-jährigen Zeit im Untergrund mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt praktiziert.

Nach der Stellungnahme beendete das Gericht den Verhandlungstag, die anderen Prozessbeteiligten sollten Reaktionen auf die Ausführungen vorbereiten können. Das Gutachten von Saß hatte sich bereits vor Weihnachten wegen verschiedener Anträge verzögert.

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Das NSU-Trio soll aus dem Untergrund heraus aus rechtsextremen Motiven zehn Morde und zwei Bombenanschläge verübt haben. Nach dem mutmaßlichen Suizid von Böhnhardt und Mundlos im November 2011 ist Zschäpe die einzige Überlebende des Trios. In dem seit Mai 2013 laufenden NSU-Prozess sind zudem vier mutmaßliche NSU-Helfer angeklagt. afp

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