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München
11.06.2013

NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft überprüfte 500 Menschen

Der Angeklagte Carsten S. im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München.
Foto: Andreas Gebert/Archiv (dpa)

Der NSU-Prozess in München wird fortgesetzt. Wieder steht Carsten S. im Mittelpunkt der Anklage. Die Bundesanwaltschaft hat 500 Personen aus dem NSU-Umfeld überprüft.

Der NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) ist am Dienstag fortgesetzt worden. Der Vorsitzende Manfred Götzl will den Angeklagten Carsten S. weiter vernehmen. Der 33-Jährige hatte bereits an zwei Prozesstagen in der vergangenen Woche umfangreich und bis zur Erschöpfung ausgesagt. Seine Befragung war dann auf Wunsch seiner Verteidiger unterbrochen worden, weil der für ihn zuständige psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf nicht anwesend war. Am Dienstag war der Experte wieder im Gericht.

Carsten S.: Anklage lautet auf Beihilfe zu neun Morden

Carsten S. ist wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt. Er hat gestanden, für die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben eine Pistole mit Schalldämpfer besorgt zu haben.

Mit einer solchen Waffe der Marke "Ceska" wurden neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft ermordet. Böhnhardt und Mundlos töteten sich selbt; Zschäpe ist als Mittäterin bei allen Verbrechen des NSU angeklagt.

Aussage belastet besonders Wohlleben

Die Aussage von S. belastet besonders Wohlleben, der sich wegen Beihilfe zum neunfachen Mord verantworten muss. Mit Spannung wird deshalb die Befragung von S. durch Wohllebens Verteidiger erwartet.

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
6 Bilder
Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

S. hatte sich von der rechten Szene losgesagt, um offen als schwuler Mann leben zu können. Dass die Pistole für Morde benutzt werden könnte, habe er nie geglaubt, betonte S. Er sei davon ausgegangen, dass damit "nichts Schlimmes passiert". Die Anklage wirft ihm dagegen vor, er habe damit rechnen müssen, dass die Waffe für die Tötung von Menschen eingesetzt werden sollte.

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Bundesanwaltschaft überprüfte rund 500 Personen aus NSU-Umfeld

Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" insgesamt rund 500 Menschen überprüft, die dem Umfeld der Terrorzelle zugehören könnten. Es gebe "etwa 500 Personen", die im Laufe der Ermittlungen "abgeklärt" worden seien, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Prozessbeteiligten zunächst eine Liste von 129 Personen aus dem Umfeld vorgelegt. Erst auf Nachfrage erklärten die Vertreter der Anklagebehörde am Dienstag, dass es inzwischen eine aktualisierte Liste gebe. Es sei aber nur die ältere "129er Liste" vorgelegt worden, weil der Senat lediglich diese angefordert habe, sagte Greger. Kurz darauf wurde die Sitzung auf Bitte der Bundesanwaltschaft unterbrochen. Anschließend will die Bundesanwaltschaft erklären, was es mit der neuen Liste auf sich hat. dpa

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