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NSU-Prozess
17.12.2014

NSU-Prozess: Rechte Zeitschrift erklärt "die absolute Macht" zum Ziel

Der NSU-Prozess wird erst im Januar fortgesetzt. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe steht am 12. Januar wieder vor Gericht.
Foto: Andreas Gebert

Der NSU-Prozess legt eine Pause ein: Am letzten Verhandlungstag befasste sich das Gericht mit rechtsradikaler Propaganda und einem NSU-Anschlag auf ein türkisches Restaurant.

Der NSU-Prozess macht eine Pause: Am letzten Verhandlungstag in diesem Jahr hat sich das Oberlandesgericht München mit der Propaganda einer rechtsextremen Zeitschrift beschäftigt. Das Magazin gibt genaue Anweisungen für einen illegalen Kampf gegen den Staat. Unter anderem wird der Regierung vorgeworfen, eine "Schwächung der Volkssubstanz" zu planen. Empfohlen wird ein bewaffneter Kampf in kleinen und autonomen Zellen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem NSU zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge vor.

NSU: Rechte Zeitschrift erklärte die "absolute Macht" zum Ziel

Herausgeber der Zeitschrift war ein früherer V-Mann des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz. Sein Deckname lautete "Tarif". Inzwischen lebt er in Schweden und hat ein Buch über seine Tätigkeit verfasst.

In der Zeitschrift heißt es: "Wir haben ein klares Ziel - die absolute Macht". Die Untergrundzellen, die dafür kämpften, sollten sich konspirativ organisieren. Nach außen sollte sich jeder so unauffällig wie möglich verhalten. 

In einer Vernehmung bei der Bundesanwaltschaft hatte der frühere V-Mann gesagt, er hätte die Mordserie verhindern können, wenn der Verfassungsschutz seine Hinweise ernst genommen hätte. Er sei in der rechtsextremen Szene eine bundesweite Größe gewesen. Nach Einschätzung des Bundesamtes könnte er den mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos gekannt haben. 

Zuvor hatte ein früherer Sprengstoffermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes über einen Anschlag auf ein türkisches Lokal in Nürnberg ausgesagt. Diese Tat aus dem Jahr 1999 - ein Jahr vor dem ersten NSU-Mord - ist bisher nicht aufgeklärt.

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NSU-Anschlag mit Taschenlampen-Bombe

Ein Mitarbeiter einer Reinigungsfirma hatte damals auf der Toilette eine Taschenlampe gefunden und versucht, sie einzuschalten. Dabei war sie explodiert, der Mann wurde verletzt. Der geständige mitangeklagte NSU-Helfer Carsten S. hatte über einen solchen Anschlag berichtet. S. hatte im Prozess gesagt, Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten ihm von einer Taschenlampen-Bombe erzählt, aber sofort geschwiegen, als sich Beate Zschäpe genähert habe. Zschäpe ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Mundlos und Böhnhardt sind tot.

Der Prozess wird am 12. Januar 2015 fortgesetzt. Erstmals in dem seit mehr als eineinhalb Jahren andauernden Verfahren wird es dann um einen Nagelbombenanschlag an der Kölner Keupstraße gehen, bei dem 22 Menschen teils schwer verletzt wurden. dpa

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