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München
04.10.2017

NSU-Prozess bis 24. Oktober unterbrochen

Der NSU-Prozess stockt weiter.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

Ein juristischer Streit und eine Serie neuer Befangenheitsanträge halten den NSU-Prozess weiter auf: Jetzt wird das Verfahren erst am 24. Oktober in München fortgesetzt.

Der NSU-Prozess stockt weiter. Nach drei Wochen Verhandlungspause stellten die Verteidiger der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. heute weitere Befangenheitsanträge. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl setzte am Ende mehrere Prozesstage ab - fortgesetzt wird das Verfahren erst am 24. Oktober. Diese Verzögerung könnte das Verfahren in Gefahr bringen. Nach der gesetzlichen Regel muss die Verhandlung in dieser Woche weitergehen. Ansonsten wäre die vorgeschriebene Unterbrechungsfrist überschritten.

Die Prozessparteien erwarten als nächstes den Beginn der Nebenklage-Plädoyers. Voraussichtlich soll die Anwältin einer iranisch-stämmigen Familie aus Köln den Anfang machen. Einer der NSU-Terroristen soll vor Weihnachten 2000 einen Sprengsatz in einer Christstollendose in dem Geschäft hinterlassen haben, der im Januar 2001 explodierte und eine Tochter der Familie schwer verletzte.

Streit beim nichtöffentlichen Hafteröffnungstermin mündete in mehrere Befangenheitsanträge

Der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" war ins Stocken geraten, als vor drei Wochen die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Gefängnisstrafe für André E. forderte. E. war laut Anklage der treueste Helfer der Neonazi-Terroristen. Die Bundesanwaltschaft beantragte außerdem Haftbefehl gegen E. Beim darauffolgenden nichtöffentlichen Hafteröffnungstermin gab es dem Vernehmen nach lauten Streit, der dann in eine Serie von Befangenheitsanträge mündete.

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
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Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Für Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie soll Mittäterin bei allen Straftaten des NSU gewesen sein. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden und der Heilbronner Polizistin Michele Kiesewetter.  dpa

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