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  3. NSU-Prozess: Psychiater hält Zschäpe für voll schuldfähig

NSU-Prozess
18.01.2017

Psychiater hält Zschäpe für voll schuldfähig

Beate Zschäpe ist der Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialitischen Untergrunds" angeklagt.
Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbolfoto)

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß voll schuldfähig.

Es lägen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor, sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage sieht er außerdem die Voraussetzungen für eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung Zschäpes gegeben.

Saß sagte, es gebe bei Zschäpe keine Anhaltspunkte für eine Verhaltensänderung. Falls das Gericht der Anklage folge und sie als Mittäterin der NSU-Mordserie mit zehn Toten verurteile, sei "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass Zschäpe bei vorliegender Möglichkeit ihr rechtsextremes Verhalten fortführe. Das Gutachten könnte eine entscheidende Rolle für Zschäpes Strafmaß bekommen.

Das psychiatrische Gutachten markiert in der Regel das Ende der Beweisaufnahme in Strafprozessen. Wann die Beweisaufnahme im konkreten Fall abgeschlossen sein wird, ist noch offen.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass. (dpa/afp)

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