NSU-Prozess stockt auch nach drei Wochen Verhandlungspause
Fast drei Wochen musste der NSU-Prozess zwangsweise pausieren. Grund war eine Serie von Befangenheitsanträgen. Die sind jetzt vom Tisch, aber das Verfahren stockt weiter.
Im Münchner NSU-Prozess sind die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben mit Befangenheitsanträgen gegen das Gericht gescheitert. Ein Kollegium von Richtern des Oberlandesgerichts München lehnte die insgesamt sechs Befangenheitsanträge ab, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch vor der Fortsetzung des Prozesses um die NSU-Mordserie erfuhr.
Das Gericht verteilte die Ablehnungsbeschlüsse am Morgen an die Prozessbeteiligten. Wegen der Befangenheitsanträge waren seit 9. März sämtliche Termine in dem Mammut-Verfahren ausgefallen.
NSU-Prozess erneut vertagt
Die Verhandlung wurde bereits am Mittag wieder vertagt, weil Wohlleben erneut Richter ablehnen will. Verteidiger Olaf Klemke kündigte an, Wohllebens Antrag werde sich gegen das Richterkollegium wenden, das sich mit den vorherigen Befangenheitsanträgen befasst hatte. Es besteht aus zweien der Richter im NSU-Prozess und dem Ersatzrichter. Für die Formulierung des Antrags gewährte das Gericht der Wohlleben-Verteidigung Zeit bis Donnerstagmorgen.
Auslöser aller Befangenheitsanträge der vergangenen Wochen war der Versuch des Senatsvorsitzenden Manfred Götzl, die Beweisaufnahme im NSU-Prozess zu beenden. Dabei sprang die Bundesanwaltschaft dem Richter am Mittwoch bei. Staatsanwältin Anette Greger sagte, es sei nach annähernd vier Jahren Prozessdauer nicht zu beanstanden, wenn der Richter eine kurze Frist für letzte Beweisanträge verkünde.
Vorsitzender soll Prozess vorantreiben
Sie verwies außerdem darauf, dass Götzl bereits am 1. Dezember 2016 verlangt habe, die Prozessbeteiligten mögen zum Ende kommen. Mehrere Prozessparteien hätten das aber ignoriert. Greger: "Der Vorsitzende war darum gehalten, der Verzögerung entgegenzuwirken".
Die mutmaßliche Rechtsterroristin Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Zuwanderern. Wohlleben wird beschuldigt, die Pistole vom Typ "Ceska" besorgt zu haben, die bei diesen Taten verwendet wurde. dpa/lby
Lesen Sie den Beitrag zu den Befangenheitsanträgen: Der NSU-Prozess geht heute weiter
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