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Christine Haderthauer
21.04.2016

Nach Modellbau-Affäre: Haderthauer bittet um zweite Chance

Ein Bild vor der Modellbau-Affäre: Bayerns damalige Arbeitsministerin Christine Haderthauer und Ehemann Hubert bei einem Staatsempfang.
Foto: Marc Müller dpa/Archiv

"Ich wünsche mir, dass man mir die Chance gibt, mit der zweiten Luft durchzustarten," sagt die in Ungnade gefallene CSU-Politikerin Christine Haderthauer. Sie sei wieder stabil.

Zweieinhalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl hat die frühere bayerische Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) um eine zweite Chance gebeten. "Ich wünsche mir, dass man mir die Chance gibt, mit der zweiten Luft durchzustarten", sagte Haderthauer, die im Zuge der Modellbau-Affäre hatte zurücktreten müssen, dem "Donaukurier" (Donnerstag).

Über die Affäre sagte sie, diese sei "wie eine Wolke" über ihrem und dem Leben ihrer Familie geschwebt. "Es wäre verwegen zu sagen, dass man nie Zweifel gehabt hat." Aber der Gedanke, ganz aus der Politik auszusteigen, sei ihr höchstens in einem "Durchgangsstadium kürzerer Natur" gekommen, sagte sie und betonte: "Ich bin jetzt innerlich wieder sehr stabil."

Christine Haderthauer stürzte über Modellbau-Affäre

Die Eheleute Haderthauer waren bis 2008 nacheinander Miteigentümer des Unternehmens Sapor Modelltechnik, das teure Modellautos verkaufte, die von Straftätern in der Psychiatrie gebaut wurden.  Wichtigster Konstrukteur war ein verurteilter Dreifachmörder. Pikant daran war auch: Hubert Haderthauer war damals Stationsarzt im betreffenden Bezirksklinikum. Christine Haderthauer sagte noch im August 2014, dass es sich bei "Sapor Modelltechnik" um ein "von Idealismus getragenes Engagement finanzieller Art" gehandelt habe. Anfang September musste sie dann von ihrem Amt als Staatskanzleichefin zurücktreten - ihr Landtagsmandat behielt sie.

Rein juristisch kam die CSU-Politikerin mit einem blauen Auge davon: Die Staatsanwaltschaft München II stellte Betrugsermittlungen gegen die Ingolstädterin ein; Haderthauer akzeptierte aber einen Strafbefehl wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Ihren Ehemann verurteilte das Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe.

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AZ/dpa

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