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Prozess in Ingolstadt
20.06.2017

Nackter Mann überfällt Frau in Badewanne

Ein 32-Jähriger, der splitternackt im Bad einer Ingolstädterin auftauchte, steht nun vor Gericht.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

An einem Freitagabend taucht ein Wildfremder splitternackt im Bad einer 27-jährigen Ingolstädterin auf. Jetzt stand der Mann vor Gericht. Die Anklage: versuchte Vergewaltigung.

Es ist ein Freitagabend. Eine junge Frau liegt in der Badewanne. Das Wochenende kann beginnen. Ihr Freund müsste gleich heimkommen. Sie hört ein Geräusch aus dem Flur, denkt, dass er es ist. Dann geht die Badtür auf. Herein kommt ein Fremder. Nackt. Der Mann schlägt sie ins Gesicht, würgt sie, zerrt sie aus der Badewanne. Beißt ihr in die Schulter. Sie wehrt sich heftig, tritt ihm zwischen die Beine, schreit. Er fährt sie an: "Halt’s Maul." Es gelingt ihr, sich zum Nachbarn zu flüchten. Er haut ab und wird in der Nacht in flagranti beim nächsten Einbruch erwischt.

Der Angeklagte gesteht, aber nicht alles

Als die 27-jährige Ingolstädterin gestern vor Gericht aussagt, muss der 32-Jährige auf der Anklagebank des Landgerichts Ingolstadt ganz nach außen rutschen. Sie sagt: "Ich hatte Todesangst." Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat ihn wegen versuchter Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls angeklagt. Er gesteht. Aber nicht alles. Im entscheidenden Punkt widerspricht der Ingolstädter der Anklage: Er bestreitet, mit sexuellen Absichten ins Bad eingedrungen zu sein.

Er hatte gerade eine gut dreieinhalbjährige Haftstrafe abgesessen. Die folgenden Tage, so schilderte er es, habe er sein Entlassungsgeld nicht selten mit Alkohol, Marihuana und Heroin durchgebracht. So auch an jenem 19. August 2016. Berauscht habe er sich irgendwann in der Nachbarschaft umgetan. Und wenn er trinke, breche er in Häuser ein. So auch diesmal. Er sei dort, in einem Nachbarhaus, "herumspaziert", habe Geld genommen, habe sich später in einem Arbeitszimmer erleichtert und habe sich dann, um sich zu reinigen, auf die Suche nach einem Bad gemacht. Als er sich darin dann der jungen Frau gegenübergesehen habe, sei er selbst in Panik geraten, so die Behauptung. "Begrapscht" habe er sie nie. Sex habe er keinen gewollt.

Wollte der nackte Mann die Frau vergewaltigen?

Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz muss nun herausfinden, ob die Nötigung tatsächlich eine Vergewaltigung zum Ziel hatte. Die in der Badewanne zu Tode erschreckte Frau konnte sich gestern allerdings nicht mehr genau erinnern, ob der mehrfach vorbestrafte Mann wirklich versucht hatte, ihr zwischen die Beine zu greifen. Sie war zu sehr damit beschäftigt gewesen, den Junkie loszuwerden. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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