Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Nervenkrieg im Jugendamt

19.09.2018

Nervenkrieg im Jugendamt

Die Geiselnahme im November 2017 versetzte die Stadt in Angst und Schrecken. <b>Foto: Matthias Balk, dpa</b>
Foto: Matthias Balk, dpa

Nach einer mehrstündigen Geiselnahme in Pfaffenhofen an der Ilm erklärt ein 29-jähriger Vater vor Gericht, was ihn zu der gewaltsamen Tat getrieben hat.

Ingolstadt Er sitzt da auf der Anklagebank, blass, die Haare kurz geschoren, und sagt, dass er „aufgeregt sei“. Dann gesteht er alles.

Der 29-jährige Ingolstädter muss sich wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft ihm vor, am 6. November des vergangenen Jahres eine Mitarbeiterin des Pfaffenhofener Jugendamtes in seine Gewalt gebracht, mit einem Messer bedroht und auch verletzt zu haben. Nach knapp sechs Stunden hatten zwei als Notärzte getarnte Polizeibeamte den Geiselnehmer, Vater einer kleinen Tochter, mit Elektroschockern überwältigt und die Frau befreit. Das Jugendamt von Pfaffenhofen liegt mitten im Altstadtzentrum. Der Großeinsatz mit über 300 Polizisten versetzte die Kreisstadt an der Ilm in Angst und Schrecken.

Das Motiv für die Tat: Der Mann wollte beim Jugendamt durchsetzen, wie er vor der 5. Strafkammer aussagte, dass seine Tochter aus einer Pflegefamilie zurück in die Obhut der leiblichen, psychisch kranken Mutter, zurückgegeben wird. Wenige Tage vor der Tat war der Bescheid des Amtsgerichts Pfaffenhofen zugestellt worden. Dieses hatte angeordnet, es müsse zunächst ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt werden, bevor entschieden werden könne, ob das Kind aus der Pflegefamilie zurück zur leiblichen Mutter komme. Der Angeklagte sagte, er habe daraufhin „ziemlich düstere Gedanken“ bekommen. Er wollte seine Tochter zurück. Für die Mutter und für sich.

Ohne Termin war er dann an jenem Novembermorgen zum Jugendamt gegangen. Nach einem kurzen Gespräch in dem Zimmer im dritten Stock hatte ihm die Mitarbeiterin des Jugendamtes klargemacht, dass sein Kind sobald nicht nach Hause käme. Das Messer, ein Victorinox mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern, hatte er ein paar Tage vorher gekauft. „Ich hatte es dabei, wusste aber nicht, ob ich es tun würde.“ Die Frau selbst, sagte er, „konnte eigentlich nichts dafür, sie war halt die einzige Person, mit der ich Kontakt hatte“. Ein Zufallsopfer. Die Sachbearbeiterin musste den Kopf für das gesamte Jugendamt hinhalten.

Es ist kurz nach acht Uhr, als er die Waffe zieht und der 31-Jährigen vor Gesicht und die Brust hält. Es kommt zu einem Gerangel, bei dem sie eine Schnittverletzung am Hals erleidet. Eine Kollegin, die zur Hilfe kommt, wird aus dem Zimmer vertrieben. Danach verbarrikadiert er sich und versorgt die Frau notdürftig mit Verbandsmaterial. Die vertriebene Kollegin drückt in ihrem Büro den Notfallknopf. Der Verhandlungsgruppe der Polizei übermittelt der Angeklagte später seine Forderung: die Rückübertragung des Sorgerechts. Die Chefin der Geisel kommt rein und bietet an, er möge sie anstelle der Kollegin festhalten. Er schmeißt auch sie raus und hält dabei auch ihr das Messer an den Hals. Einen Fluchtversuch der Geisel verhindert er und verletzt die Frau dabei erneut. Diesmal an der Hand. Wie sie später der Polizei sagt, hat sie zu diesem Zeitpunkt Todesangst. Im Laufe des Tages geht es der Frau immer schlechter. Es ist 13.29 Uhr, als er fordert, die Geisel auszutauschen. 20 Minuten später ist er unschädlich gemacht.

Der psychisch nach wie vor angeschlagenen Geisel ersparte der Angeklagte am Mittwoch die Aussage vor dem Landgericht. Verteidiger Jörg Gragert verzichtete darauf, sie zu vernehmen. Sein Mandant ist seit der Verhaftung in der Psychiatrie untergebracht. Im Prozess geht es auch darum, ob er schuldfähig ist und dauerhaft in der Klinik bleiben muss. In Behandlung war er schon mehrmals, ergab die bisherige Beweisaufnahme. Mehrfach habe er zudem gesagt, er werde sich umbringen. Alkoholprobleme sind von früher auch bekannt. Zugleich wurde er zweimal wegen Beamtenbeleidigung vorbestraft.

Seine frühere Partnerin, die Mutter des Kindes, beschreibt ihn als nicht gewalttätig. Einmal nur sei er im Streit übergriffig geworden. Sein Verhältnis zu der damals eineinhalb jährigen Tochter sei immer gut gewesen. Die frühere Partnerin und auch die Schwester hätten ihm die Tat „nie zugetraut“. Die Mutter seiner Tochter sagte: „Er hat nur von acht bis zehn Uhr gedacht und sich sein Leben damit versaut.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.