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Fall Peggy
04.09.2014

Neues Gutachten im Fall des geistig behinderten Ulvi K.

Im Fall des geistig behinderten Ulvi K. gibt es jetzt ein neues Gutachten. Der 36-Jährige sitzt wegen des Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie.
Foto: David Ebener (dpa)

Für den geistig behinderten Ulvi K. liegt ein neues psychiatrisches Gutachten vor. Der Inhalt ist aber noch unbekannt.

Nach Angaben des Landgerichts Bayreuth liegt für den geistig behinderten Ulvi K. ein neues psychiatrisches Gutachten vor. Dessen Inhalt ist aber noch nicht bekannt. Der 36-Jährige war zwar im Mai vom Vorwurf des Mordes an der kleinen Peggy aus Oberfranken freigesprochen worden - wegen des Missbrauchs von Kindern sitzt er aber weiter in der Psychiatrie.

Wird Ulvi K. weitere Straftaten begehen?

Der Gutachter sollte nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Donnerstag die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ulvi K. erneut Straftaten begehen wird und welcher Art diese Straftaten sein werden. Außerdem soll er noch abschätzen, mit welcher Häufigkeit und welchem Schweregrad Straftaten auftreten werden.

Das Gutachten, zu dessen Inhalt sich der Sprecher nicht äußern wollte, erhalten Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun zur Stellungnahme. dpa/lby

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