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Polizeiaufgabengesetz
16.05.2018

Neues Polizeigesetz: Parteien drohen mit Klage, Gewerkschaft ist dafür

Am Dienstag wurde das bayerische Polizeiaufgabengesetz im Landtag verabschiedet. Nun wollen etlichen Parteien dagegen klagen.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Nach dem Beschluss des Polizeigesetzes geht der Streit weiter. Mehrere Parteien wollen klagen, der Polizeigewerkschaftschef dagegen begrüßt das Gesetz.

Nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes wollen gleich mehrere Parteien die umstrittene Neuregelung mit Verfassungsklagen wieder zu Fall bringen. „Wir werden zeitnah vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Novellierung klagen“, kündigt die grüne Fraktionschefin Katharina Schulze an. Mit einer Entscheidung rechnen die Grünen allerdings nicht vor Herbst nächsten Jahres.

Linke und FPD kündigten Klagen gegen neues Polizeiaufgabengesetz an

Die SPD liebäugelt ebenfalls mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sowie einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Wie der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler gegenüber unserer Redaktion betonte, prüfen von der Fraktion beauftragte Juristen zudem, ob in Karlsruhe ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt werden könnte, um zumindest Teile des Gesetzes unverzüglich wieder außer Kraft zu setzen: „Das Gericht muss dabei nur eine abwägende Prüfung machen: Was wiegt schwerer – die möglicherweise verfassungswidrigen Grundrechtseingriffe bei einer Beibehaltung. Oder die Folgen einer sofortigen Außerkraftsetzung.“

In unserem Podcast "Bayern-Versteher" widmen wir uns dem umstrittenen Gesetz. Hier können Sie reinhören:

Auch die Linke und die FDP haben bereits Klagen angekündigt. Besonders im Fokus der verfassungsrechtlichen Prüfung dürften die polizeilichen Eingriffsrechte auf Basis der neu eingeführten „drohenden Gefahr“ stehen – etwa die Beschlagnahme verdächtiger Post, Zugriffe auf E-Mails in externen Speichern oder DNA-Analysen. Kritische Rechtsexperten halten den Begriff rechtlich für zu unklar, um damit schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte zu begründen.

Der Augsburger Rechtsprofessor Josef Franz Lindner dagegen ist sich sicher: „Die Gesamttendenz des Gesetzes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“ Alle gravierenden Maßnahmen müsse vorher ein Richter genehmigen. CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer hatte zuvor bereits betont: „Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn die Polizei nachweisen kann, dass Angriffe von erheblicher Intensität und Auswirkung absehbar sind“. Von einem willkürlichen Eingreifen der Polizei könne deshalb keine Rede sein.

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Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt begrüßt neues Gesetz

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, begrüßt das neue Gesetz ebenfalls. Es versetze die bayerische Polizei in die Lage, unter strenger richterlicher Kontrolle frühzeitig auf Gefahren zu reagieren, betonte er gegenüber unserer Redaktion. „Deshalb ist es durchaus geeignet, als Vorlage für ein bundesweit einheitliches Musterpolizeigesetz zu dienen.“ Schwere Kriminalität und Terror würden häufig durch den verdeckten Austausch von Informationen vorbereitet, so Wendt. Deshalb müsse auch die Polizei in die Lage versetzt werden, ihre Maßnahmen an diese Möglichkeiten anzupassen.

In einem Video-Interview beantwortet unser Experte für Justiz und Landespolitik, Holger Sabinsky-Wolf, die Frage, ob eine Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz Erfolg haben könnte.

Die Vorwürfe mancher Kritiker, so Wendt, „treffen die Beschäftigen der Polizei in ihrer Berufsehre, sie sind ungerecht und polizeifeindlich.“ Der Polizei zu unterstellen, sie würde die Bevölkerung künftig bespitzeln, Bürgerinnen und Bürger willkürlich einsperren oder ohne anwaltliche Vertretung lassen, sei „ungeheuerlich“. Die Polizei in Deutschland beweise seit mehr als 70 Jahren, dass sie rechtsstaatlich und bürgernah handle.

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