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Fall Kalinka
13.12.2016

Neues im Fall Kalinka: Staatsanwaltschaft will Haftentlassung verhindern

Dieter K. hat seine Stieftochter Kalinka getötet und wurde deswegen verurteilt. Jetzt soll er aus der Haft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft will das verhindern.

Ein französisches Gericht hat aus gesundheitlichen Gründen die Haftstrafe des deutschen Arztes Dieter K. ausgesetzt, der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka in Lindau im Gefängnis sitzt.

Die Staatsanwaltschaft von Melun südöstlich von Paris legte allerdings am Dienstag Berufung gegen die Entscheidung ein, wie die Behörde mitteilte. Der Fall ist ein deutsch-französischer Justizkrimi: Die 14-jährige Kalinka war 1982 tot im Haus ihres Stiefvaters Dieter K. in Lindau gefunden worden.

In Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt

Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen ein, anders als die Ermittler in Kalinkas Heimatland. Ihr leiblicher Vater ließ den Mediziner 2009 nach Frankreich verschleppen, dort wurde dieser wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass der Deutsche das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Der Mann selbst hatte stets seine Unschuld beteuert.

"Totale Ungerechtigkeit"

Der leibliche Vater des Mädchens äußerte sich im französischen Radiosender RTL entsetzt über die Entscheidung des Gerichts, die Strafe unter Auflagen auszusetzen. "Ich sehe das als totale Ungerechtigkeit", sagte André Bamberski. Der Anwalt des heute über 80 Jahre alten Dieter K. war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. dpa, lby

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