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Gustl Mollath: Neues psychiatrisches Gutachten im Mollath-Prozess erwartet
Gustl Mollath
25.07.2014
Neues psychiatrisches Gutachten im Mollath-Prozess erwartet
Im Fall Mollath wird heute ein neues psychiatrisches Gutachten erwartet - und das, obwohl Gustl Mollath nicht mit dem Sachverständigen Prof. Norbert Nedopil sprechen wollte.
Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am Freitag (09.00 Uhr) das psychiatrische Gutachten vorgetragen werden. Das Landgericht Regensburg hatte als Sachverständigen Prof. Norbert Nedopil beauftragt, den geistigen Zustand des Angeklagten in dem Verfahren zu untersuchen. Mollath hatte sich jedoch geweigert, mit dem Psychiater zu sprechen. So kann auch Nedopil sein Gutachten lediglich nach Aktenlage und Eindrücken aus der Verhandlung erstellen. Mollath war zum Prozessauftakt mit einem Antrag gescheitert, Nedopil aus dem Gerichtssaal verweisen zu lassen.
2006 wurde Mollath in die Psychiatrie eingewiesen
Der 57 Jahre alte Mollath muss sich vor dem Landgericht Regensburg wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.
Das Gericht hat bis Mitte August weitere vier Verhandlungstage angesetzt, will aber noch über einige Beweisanträge entscheiden. Nach derzeitigem Stand könnten die Plädoyers am 8. August gehalten werden. Ein Urteil ist dann in der darauffolgenden Woche geplant. dpa
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