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Gastgewerbe
18.12.2018

Nicht ganz sauber: 90.000 Euro Strafe für Wiesnwirt Toni Roiderer

Toni Roiderer sagt als Wirte-Sprecher Servus.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Leichte Hygienemängel hatte es in seinem Gasthof in Straßlach gegeben. Wiesnwirt Roiderer wollte aber erst kein Bußgeld zahlen - nun kommt es für ihn ganz dicke.

Der Wiesnwirt und ehemalige Wirtesprecher Toni Roiderer muss wegen eines Hygienemangels in seinem Gasthof in Straßlach (Kreis München) 90.000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht München habe gegen ihn einen Strafbefehl erlassen, sagte Roiderer am Dienstagabend auf Anfrage.

Lebensmittelkontrolle bei Wiesnwirt Roiderer: Verschmutzung am Ofen

Hintergrund war ein "Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch", wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Als Geschäftsführer sei er für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und der Betriebshygiene verantwortlich. Münchner Medien hatten zuerst darüber berichtet. 

Am 2. Januar, nach dem turbulenten Feiertagsgeschäft, sei eine Lebensmittelkontrolle in seinen Gasthof gekommen, berichtete der mehrfach ausgezeichnete Gastronom. Der Kontrolleur habe leichte Verschmutzungen an einem Ofen entdeckt und ein Bußgeld in Höhe von 2900 Euro verhängt. Doch Roiderer fand das unangemessen hoch - gerade nach dem Hochbetrieb an den Feiertagen. 

"Wir haben an dem Tag Hygienemängel gehabt, die überschaubar waren", sagt er. Es habe aber keinerlei Gesundheitsgefährdung gegeben. "Ich bin 30 Jahre auf der Wiesn und hatte nicht einen Verstoß."

Wiesnwirt Toni Roiderer wehrt sich gegen Bußgeld der Lebensmittelkontrolleure

Er habe den Fehler gemacht, gegen das Bußgeld vorzugehen. "Mein Fehler war, dass ich nicht einsichtig war." Sechsmal kehrten die Kontrolleure zurück - und monierten weitere Mängel, laut Roiderer waren darunter eine kaputte Fliese und Fingerabdrücke auf Küchengeräten. 

Da Roiderer nicht zahlte, folgte nun der Strafbefehl über 90 Tagessätze von je 1000 Euro. Er ist rechtskräftig. Sein Sohn Thomas bekam als Mitgeschäftsführer eine Geldauflage von 5000 Euro. Das Gericht blieb damit unter der Grenze von 91 Tagessätzen, ab der ein Verurteilter als vorbestraft gilt. (dpa/lby)

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