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Fall Mollath
06.08.2013

Nach sieben Jahren Psychiatrie: Gustl Mollath ist frei

Gustl Mollath verlässt am 06.08.2013 mit einer Topfpflanze in der Hand das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth (Bayern). Der seit Jahren in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder aufgenommen.
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Gustl Mollath verlässt am 06.08.2013 mit einer Topfpflanze in der Hand das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth (Bayern). Der seit Jahren in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder aufgenommen.
Foto: David Ebener/dpa

Gustl Mollath ist frei. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Dienstag die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beschlossen.

Der seit sieben Jahren in der Psychiatrie eingesperrte Gustl Mollath ist frei. Der 56-Jährige verließ am Dienstagabend um kurz nach 17.30 Uhr in Begleitung von Freunden das Gebäude der Psychiatrie in Bayreuth. Auf dem Arm hatte er eine von ihm selbst gezüchtete Pflanze. Er habe die Pflanze in den siebeneinhalb Jahren in der Psychiatrie aus Kernen selbst gezogen, sagt Mollath. Für ihn ist der Erfolg dieser Zucht ein Zeichen: "Wenn man will, kann man  vieles durchstehen."

Gustl Mollath verlässt die Psychatrie mit einer Dattelpalme

Mollath zeigte  sich überrascht von der Freilassung. Ein Anwalt der Psychiatrie  habe ihn darüber informiert und ihn zum Packen aufgefordert. Wie es  für ihn nun weitergehe, könne er noch nicht sagen. "Ich muss mich  jetzt erst einmal orientieren." Er habe nach siebeneinhalb Jahren  Unterbringung keine persönlichen Dokumente mehr.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte am Vormittag überraschend seine Freilassung angeordnet. Sein Verfahren muss vor dem Landgericht Regensburg neu aufgerollt werden.

Gustl Mollath frei: Wiederaufnahme beschlossen

Das OLG Nürnberg korrigierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das vor knapp zwei Wochen die  Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath als unzulässig abgelehnt  hatte. Das OLG ordnete nun die Wiederaufnahme an und verfügte, dass  diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen Mollath aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung.

Mollath stand 2006 vor Gericht, weil er seine Frau geschlagen und die Reifen dutzender Autos zerstochen haben soll. Dass er es getan hat, sahen die Richter als erwiesen an. Zugleich erklärten sie ihn für schuldunfähig und wiesen ihn, nachdem Gutachter ihn als gemeingefährlich eingestuft hatten, in die Psychiatrie ein. Mollath dagegen hält sich für das Opfer eines Komplotts, weil er Schwarzgeldverschiebungen aufdecken wollte. (AZ/afp/dpa)

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