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Kommentar
26.06.2014

Online-Bewertungen: Die Macht der Kunden

In Augsburg steht ein Mann vor dem Landgericht, weil er ein Produkt negativ bewertet hat.
2 Bilder
In Augsburg steht ein Mann vor dem Landgericht, weil er ein Produkt negativ bewertet hat.
Foto: DPA

In Augsburg steht ein Mann vor dem Landgericht, weil er bei Amazon ein Produkt negativ bewertet hat. Der Fall führt deutlich vor Augen, welche Macht Kunden im Internet haben.

Produktbewertungen im Internet sind heutzutage gang und gäbe. Ob Amazon, Ebay, Zalando oder Reiseportale – praktisch jeder Online-Shop bietet Kunden die Möglichkeit, seine Produkte und Dienstleistungen zu bewerten. Denn die Händler wissen: Gute Produktbewertungen sind bares Geld wert – oft sind sie dafür ausschlaggebend, dass sich auch andere Interessenten für ein bestimmtes Produkt entscheiden.

Schadenersatz-Klage wegen negativer Bewertung

In dem Fall, der seit Mittwoch vor dem Augsburger Landgericht aufgerollt wird, geht es um eine solche Produktbewertung im Internet. Ein Großaitinger soll Schadenersatz zahlen, weil er einen Händler und ein Produkt nicht nur negativ bei Amazon bewertete, sondern dabei auch eine falsche Behauptung aufgestellt haben soll – mit der Folge, dass der Händler keine Geschäfte mehr machen konnte. Das meinen zumindest der klagende Geschäftsmann und seine Anwälte. Der Kunde bestreitet das.

Noch ist unklar, wie das Verfahren ausgehen wird. Dennoch führt der Fall deutlich vor Augen, welche Macht Kunden im Internet haben – gerade durch die Möglichkeit, Dienstleistungen öffentlich zu bewerten.

Von dem Augsburger Urteil könnte das Signal ausgehen, dass Verbraucher mit dieser Macht sehr, sehr sorgfältig umgehen müssen. Es könnte aber auch eine Mahnung werden: Händler, die bei Produkt oder Service schlechte Qualität abliefern, müssen akzeptieren, wenn sie dafür die Quittung bekommen.

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