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Ernährung
21.08.2012

„Online-Pranger“ für Lebensmittel-Sünder

Salatteller auf der Ausgabentheke eines Restaurants: Eine «Hygiene-Ampel» ist gescheitert, Eine Prüfung der Restaurants ist trotzdem möglich. dpa

Ab September können Verbraucher im Internet nachlesen, ob Betriebe und Restaurants gegen Vorschriften verstoßen. Eine Hygiene-Ampel wird es nicht geben.

Für den Gast bleiben viele Türen zu. Er sieht meist nicht, was in der Küche eines Restaurants passiert. Er weiß nicht, woher die Lebensmittel kommen, die auf seinem Teller liegen. Er hat keine Ahnung, wie sie gelagert wurden. Und er kann höchstens erschmecken, wie die Zubereitung des Essens genau vonstattenging.

Bei zehn Prozent der Proben gibt es Beanstandungen

Die meisten Betriebe arbeiten sorgfältig und gehen mit ihren Waren sauber um. Doch immer wieder gibt es Ausnahmen. Bei etwa zehn Prozent der Nahrungs-Proben, die bayerische Lebensmittelkontrolleure im Jahr 2011 genommen haben, gab es Beanstandungen: weil die Zusammensetzung der Produkte nicht stimmte oder die Kennzeichnung falsch war – aber auch wegen gesundheitlicher Risiken. Ab September sollen Betriebe, die bei solchen Untersuchungen durch gravierende Mängel auffallen, namentlich im Internet genannt werden. Das sieht das neue Verbraucherinformationsgesetz vor.

In Bayern ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für die Veröffentlichung der Daten zuständig. Geplant ist, Hersteller, Supermärkte und Restaurants zu nennen, wenn sie wegen „gravierender Mängel“ auffallen. Wenn Produkte bei zwei Lebensmitteluntersuchungen bestimmte Grenzwerte überschreiten oder ein Betrieb erheblich gegen Vorschriften verstößt und er deshalb ein Bußgeld von über 350 Euro zu erwarten hat, wird er sich bald auf www.lgl.bayern.de wiederfinden.

Da wird dann der Name des Betriebes stehen, das betroffene Produkt, der Grund der Beanstandung, das Datum der Kontrolle und die Behörde, die geprüft hat. Außerdem soll es eine Kennzeichnung geben, sobald die beanstandeten Mängel behoben sind. Sechs Monate lang sollen die Einträge stehen bleiben, dann werden sie wieder entfernt.

Eine bundesweite Hygiene-Ampel wird es nicht geben

Die Liste ist eine abgemilderte Form des ursprünglich bundesweit geplanten Projekts „Hygiene-Ampel“, das das Bundesverbraucherministerium erst vor einem Monat als gescheitert erklärt hatte. Die Idee war gewesen, Betriebe je nach Prüfungsergebnis mit grünem, gelbem oder rotem Ampel-Schild zu kennzeichnen. Doch in der zuständigen Arbeitsgruppe verhinderten vor allem die Vertreter der Wirtschaftsministerien das System und setzten sich gegen die Verbraucherschützer durch.

Dem bayerischen Hotel- und Gaststättenverband geht auch die jetzt gesetzlich vorgesehene Online-Liste zu weit. „Die Betriebe werden im Internet an den Pranger gestellt“, sagt Verbandssprecher Frank-Ulrich John.

„Die Betriebe haben selbst in der Hand, wie sie bei den Hygienekontrollen abschneiden“, erklärt hingegen Martin Rücker, Sprecher von Foodwatch. Die Verbraucherschützer fordern, dass grundsätzlich alle Kontrollergebnisse veröffentlicht werden – und, dass sie für den Verbraucher auch vor Ort sichtbar gemacht werden müssen.

Nachdem die Hygiene-Ampel bundesweit gescheitert ist, fordert Foodwatch die einzelnen Bundesländer auf, weitergehende Systeme zu schaffen. Das bayerische Verbraucherschutzministerium aber beruft sich auf die bundesweite Regelung. Die Liste, die ab September online gestellt wird, sagt eine Sprecherin, schaffe „mehr Transparenz für die Verbraucher“.

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