Bayern drängt weiter auf den Einsatz von Online-Durchsuchungen. Computer müssten auch bei der Verfolgung von Straftaten ausgespäht werden dürfen, fordert Justizministerin Beate Merk (CSU). Hierfür wäre eine Änderung des deutschen Strafrechts erforderlich. Das bayerische Kabinett hat nun eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.
München (monik, dpa) - Bayern drängt weiter auf den Einsatz von Online-Durchsuchungen. Computer müssten auch bei der Verfolgung von Straftaten ausgespäht werden dürfen, fordert Justizministerin Beate Merk (CSU).
Hierfür wäre eine Änderung des deutschen Strafrechts erforderlich. Das bayerische Kabinett hat nun eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.
Bisher hatte Bayern den Einsatz der umstrittenen Online-Durchsuchung vor allem auf Landesebene vorangetrieben. Innenminister Joachim Herrmann hatte im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Verfassungsschützern das Ausspionieren von Festplatten ermöglicht, um Straftaten vorzubeugen.
Die CSU-Fraktion fordert dieses Recht auch für die Polizei. Im Bundesrat macht sich Bayern nun stark dafür, dass auch bei der Strafverfolgung Spionagesoftware auf Computern installiert werden darf. Dabei sollen die Ermittler heimlich Wohnungen betreten dürfen. "Es kann nicht sein, dass wir Straftätern das Signal geben, dass es Freiräume gibt", sagte Merk. Neben der Verfolgung von Kinderpornografie sollten Online-Durchsuchungen bei schweren Gewaltverbrechen und Terrorverdacht möglich sein.
Ende Februar entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Online-Durchsuchungen nur unter sehr strengen Auflagen zulässig sind. Die nordrhein-westfälischen Regeln zur Online-Durchsuchung wurden deshalb für verfassungswidrig erklärt.
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